Jobcenter Auswanderung Freundin
Meine Freundin wurde vor kurzem gekündigt ist nun arbeitslos und lebt jetzt vom Jobcenter. Sie will jetzt auswandern, hätte schon eine bleibe und einen Job dort.
Jetzt hat sie relativ überstürzt wie ich finde ihre Wohnung gekündigt. Und ich meinte das müsste sie doch dem Jobcenter melden, auch dass sie auswandert und alles. sie kann ja nicht einfach weggehen ohne dass das Jobcenter bescheid weiß. Ich mein die Schicken ihr doch weiterhin Geld und Briefe wenn die nicht wissen das sie weg ist. Dann kommt noch hinzu das sie evtl zurück kommen würde wenn es ihr dort nicht gefällt. Und dann wieder auf das Jobcenter angewiesen wäre.
Meine Frage ist jetzt WIE und WANN sie dem Jobcenter melden sollte das sie auswandert? Und was ist wenn sie aus dem Ausland zurück kommt, hat sie dann überhaupt anspruch auf alg2?
3 Antworten
Veränderungen sind umgehend schriftlich in einer Mitteilung anzugeben und so etwas wichtiges wie eine Auswanderung / Wohnungskündigung oder eine Beschäftigungsaufnahme sind vorher mitzuteilen !
Natürlich hat sie dann wieder Anspruch auf ALG - 2,wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Sie muss mit dem Jobcenter unbedingt reden, wann sie auswandert. Ab da kriegt sie kein Geld mehr. Habe meinen Job zur Verkäuferin gekündigt, ein Jahr in Kanada Work and Travel gemacht. Zurück in DE bekam ich Alg eins.
Sie sieht die Leut ja vielleicht nie wieder, wenn es im Ausland klapptt! Immer persönlich machen.
Ok ich glaub sie geht hin jetzt wäre die nächste Frage wann sie dahin gehen soll? Also z. B. wenn sie in zwei Monaten auswandert. Kann Sie da auch einen Tag vorher hin oder eine Woche gibts da einen richtigen Zeitpunkt.
Sofort alles dem JC melden. Die kann auswandern, aber braucht eine Arbeits- und aufenthaltsgenemigung. So lange sie weg ist, bekommt Sie hier natürlich kein Geld. Wenn sie Zurückkommt, bekommt sie erst mal wider alg2 . Aber nur, wenn sie sich vernünftig abgemeldet hat.sonst 3 Monate Sperre.
danke für die schnelle antwort. also das mit der genehmigung werd ich sie mal fragen. was ich vergessen zu erwähnen, dass sie eig demnächst eine weiterbidlung sowas in der art besuchen sollte vom jobcenter aus. bekommt sie da ärger wenn sie jetzt einfach sagt ich wander aus und geh da nicht hin. sie war auch schon in der schule und wollten sich melden wann sie anfangen kann
Aber nur, wenn sie sich vernünftig abgemeldet hat.sonst 3 Monate Sperre.
Wo steht das denn im Gesetz ?
Es ist so. Wenn du eine Sperre bekommst, was Du bekommst, wenn Du dich nicht vernünftig abmeldest, bekommt man 3 Monate Sperre. Die wird nach einer Arbeit auch angehängt. Das ist So. Ich muss gleich zur Arbeit, sonnst würde Ich es dir Suchen. SGB. durchlesen, wenn Du das nicht glaubst.
Und es kommt noch besser. Du musst die Krankenkassenbeiträge, für die Zeit nach-zahlen. Ein Bekannter steht ca4000€ bei der AOK in den miesen!! Deshalb bin Ich darüber sehr gut und Aktuell Informiert. Der ist September 2014 zurückgekommen und kein Anwalt kann da was ran ändern.
Für welchen Zeitraum muss er KKB zahlen? Muss man sich von der Krankenkasse seperat abmelden?
danke für die schnelle antwort. das hört sich schon cool an. muss sie da unbedingt hingehen oder könnte sie auch einen brief schreiben. Sie hat iwie probleme mit den leuten dort gehabt und ihr ist das sehr unangenehm.