Jobcenter Auswanderung Freundin

3 Antworten

Veränderungen sind umgehend schriftlich in einer Mitteilung anzugeben und so etwas wichtiges wie eine Auswanderung / Wohnungskündigung oder eine Beschäftigungsaufnahme sind vorher mitzuteilen !

Natürlich hat sie dann wieder Anspruch auf ALG - 2,wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

Sie muss mit dem Jobcenter unbedingt reden, wann sie auswandert. Ab da kriegt sie kein Geld mehr. Habe meinen Job zur Verkäuferin gekündigt, ein Jahr in Kanada Work and Travel gemacht. Zurück in DE bekam ich Alg eins.

hayley23 
Fragesteller
 18.02.2015, 00:20

danke für die schnelle antwort. das hört sich schon cool an. muss sie da unbedingt hingehen oder könnte sie auch einen brief schreiben. Sie hat iwie probleme mit den leuten dort gehabt und ihr ist das sehr unangenehm.

LolaG  18.02.2015, 00:22
@hayley23

Sie sieht die Leut ja vielleicht nie wieder, wenn es im Ausland klapptt! Immer persönlich machen.

hayley23 
Fragesteller
 19.02.2015, 00:40
@LolaG

Ok ich glaub sie geht hin jetzt wäre die nächste Frage wann sie dahin gehen soll? Also z. B. wenn sie in zwei Monaten auswandert. Kann Sie da auch einen Tag vorher hin oder eine Woche gibts da einen richtigen Zeitpunkt.

Sofort alles dem JC melden. Die kann auswandern, aber braucht eine Arbeits- und aufenthaltsgenemigung. So lange sie weg ist, bekommt Sie hier natürlich kein Geld. Wenn sie Zurückkommt, bekommt sie erst mal wider alg2 . Aber nur, wenn sie sich vernünftig abgemeldet hat.sonst 3 Monate Sperre.

hayley23 
Fragesteller
 18.02.2015, 00:18

danke für die schnelle antwort. also das mit der genehmigung werd ich sie mal fragen. was ich vergessen zu erwähnen, dass sie eig demnächst eine weiterbidlung sowas in der art besuchen sollte vom jobcenter aus. bekommt sie da ärger wenn sie jetzt einfach sagt ich wander aus und geh da nicht hin. sie war auch schon in der schule und wollten sich melden wann sie anfangen kann

Urknall  18.02.2015, 06:31
Aber nur, wenn sie sich vernünftig abgemeldet hat.sonst 3 Monate Sperre.

Wo steht das denn im Gesetz ?

Rockuser  18.02.2015, 06:36
@Urknall

Es ist so. Wenn du eine Sperre bekommst, was Du bekommst, wenn Du dich nicht vernünftig abmeldest, bekommt man 3 Monate Sperre. Die wird nach einer Arbeit auch angehängt. Das ist So. Ich muss gleich zur Arbeit, sonnst würde Ich es dir Suchen. SGB. durchlesen, wenn Du das nicht glaubst.

Rockuser  18.02.2015, 06:54
@Urknall

Und es kommt noch besser. Du musst die Krankenkassenbeiträge, für die Zeit nach-zahlen. Ein Bekannter steht ca4000€ bei der AOK in den miesen!! Deshalb bin Ich darüber sehr gut und Aktuell Informiert. Der ist September 2014 zurückgekommen und kein Anwalt kann da was ran ändern.

hayley23 
Fragesteller
 20.02.2015, 17:56
@Rockuser

Für welchen Zeitraum muss er KKB zahlen? Muss man sich von der Krankenkasse seperat abmelden?