Wie verhalten sich die Pflichtversicherungen, wenn man nicht mehr arbeitet?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

was passiert mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, etc. - also den Pflichtversicherungen in DE?

Rentenversicherung ist keine Pflichtversicherung, wenn man nicht zu den in §§ 1 oder 2 SGB VI genannten Personen gehört, wie z.B. Angestellte und Azubis, sowie manche Selbständige. Ich z.B. zahle gar keine Beiträge, seit Jahren nicht mehr!

Die Kranken- und Pflegeversicherung sind weiterhin zu zahlen. Allerdings liegt hier dann keine Pflichtmitgliedschaft nach § 5 SGB V mehr vor, sondern eine freiwillige. Und wer freiwillig versichert ist, hat freie Systemwahl. Er kann gesetzlich versichert bleiben oder sich privat krankenvollversichern (sofern der Gesundheitszustand dies erlaubt).

Wieviel ist das?

Wer freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt.

  • trägst seine Beiträge auf das gesamte Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (4.125,- € pro Monat - vgl. § 240 SGB V))
  • zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14% (zzgl. kassenabhängigen Zusatzbeitrag)
  • muss Einkommen niedriger als 4.125,- € durch Einkommensteuerbescheid nachweisen (§§ 60 ff SGB I - Mitwirkungspflichten).
  • hat ein Mindesteinkommen von 945,- € im Monat, dass bei der Beitragsberechnung nicht unterschritten werden darf. Heißt auch wer niedrigeres Einkommen hat, zahlt als hätte er 945,- € verdient.

Wer sich stattdessen privat krankenvollversichern will, dessen Kosten hängen ab von

  • Alter bei Antragsstellung
  • Gesundheitszustand bei Antragsstellung
  • Gesellschaft
  • Tarif(umfang)
  • Vereinbarte Selbstbeteiligung

Beachte bitte, dass für Nicht-Beamte kein Kontrahierungszwang in der PKV besteht. Wenn eine private Krankenversicherung dich nicht will, hast du Pech gehabt.

Wenn ja könnte man das dann eventuell mit einem Minijob umgehen?

Ein Minijob hat keinerlei Einfluss auf die Sozialversicherung, nur dass zusätzlich hierfür noch 3,7% Rentenversicherungsbeitrag anfallen, wenn man sich nicht befreien lässt.

Wir haben seit 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.

Wenn Du allerdings nicht in einem Angestelltenverhältnis arbeitest, dann kannst Du frei entscheiden, ob Du Dich über die sogenannte "gesetzliche" KV oder über eine private Krankenversicherung absicherst.

Krankenkasse anrufen, sagen Du bist derzeit ohne Arbeit, möchtest aber auf das Arbeitsamt verzichten und solange von Deinen Ersparnissen leben, ob sie da ne Möglichkeit sehen wie Du Dich preiswert bei ihnen versichern kannst.

Vermutlich wird man Dir eine Lösung für rund 130 € / Monat nennen, schon hast Du das was Du suchst.

Rentenversicherung brauchst Du keine zahlen solange Du nicht arbeitest,nimmst Du nen Minijob an solltest Du hier vielleicht dem Beitrag in die Rentenversicherung nicht widersprechen um die Beitragsjahre für später voll zu bekommen.

kevin1905  14.05.2015, 12:37

Es sind ehr so 165,- € im Monat.

Urknall  15.05.2015, 09:21
@kevin1905

Wie kommst Du denn auf 165 ?

kevin1905  15.05.2015, 13:18
@Urknall

Wie kommst Du denn auf 165 ?

  • Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte, die nicht hauptberuflich selbständig sind beträgt 1/3 der Bezugsgröße.
  • Bezugsgröße in 2015 beträgt 2.835,- €. 1/3 davon sind 945,- €.
  • Erm. Beitragssatz zur KV sind 14% von 945,- € --> 132,30 €
  • Beitragssatz zur PV sind 2,35% (Kindelosenzuschlag außen vor) von 945,- € --> 22,21 €
  • Macht in Summe 152,51 €.
  • Die meisten gesetzlichen Kassen erheben z.Zt. Zusatzbeiträge von 0.8 oder 0.9%. Die müssten auf die 132,30 € noch drauf geschlagen werden, dann landet man fast immer jenseits der 160,- €.

Kranken- und Pflegeversicherung ist immer Pflicht in Deutschland. Wenn Sie privat krankenversichert sind, ändert sich Nichts. Eventuell fallen besteimmte Bausteine (z.B. Krnakentagegeld) weg. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, wird diese weiter geführt. Die Beiträge errechnen sich aus Ihrem Gesamteinkommen (z.B. EK aus Kapitalvermögen). Wir sprechen hier davon dass Sie ledig sind. Wenn verheiratet, denn gibt es auch andere Optionen.

Rentenversicherung ist keine Pflicht, in diese müssen Sie als Nicht-Erwerbstätiger nicht mehr einzahlen.

Minijob hilft nicht wirklich weiter. Ein solcher hat auf das Gesagte zum thema KV keinen Einfluss. In die Rentenversicherung wird bei Minijobs etwas eingezahlt, es sei denn man lässt sich davon befreien.

Hallo,

Kranken- und Pflegeversicherung sind in Deutschland für alle Pflicht. Wenn die Bruttoeinnahmen (z.B. Zinsen) unter 945 Euro monatlich liegen, gilt bei den gesetzlichen Krankenkassen (wenn man dort jetzt schon versichert ist)  der Mindestbeitrag von zusammen ca. 165 Euro monatlich. Bei der privaten Krankenversicherung ist die Beitragshöhe immer unabhängig von der Einnahmehöhe!

Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sind in Deutschland für Nicht-Erwerbstätige keine Pflichtversicherungen. Durch einen Minijob erwirbt man Rentenversicherungszeiten, was später wesentlich den Beginn einer Altersrente und den grundsätzlichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente regelt. Am besten bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung einen Termin vereinbaren.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Gruß

RHW