Werksstudentenstelle Rentenversicherungsbeitrag?

3 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt

"Die Versicherungsfreiheit für Werkstudenten gilt jedoch nicht in der Rentenversicherung. Sobald die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro für einen geringfügig entlohnten Minijob überschritten wird, tritt für Studenten Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein. Anders als Minijobber können sich Werkstudenten nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen."

https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/studenten-und-praktikanten/beschaeftigung-von-werkstudenten/#:~:text=Werkstudentenprivileg,besteht%20nur%20in%20der%20Rentenversicherung.

Hi Jan,

Infos findest du auch in studis-online.de unter Geld+BAföG -> Jobben, 450€

https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php

wie z.B.: 5. Versicherungspflichten als Werkstudent
Wie ja schon oben erwähnt, gilt für Werkstudenten Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung und der Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings nur in der Eigenschaft als ArbeitnehmerIn. Da man als Student nicht arbeitslos werden kann, muss nur für die Arbeitslosenversicherung tatsächlich nichts gezahlt werden.
Für die Rentenversicherung teilt man sich die Aufwendungen mit dem Arbeitgeber. Für die Kranken- und Pflegeversicherung dagegen muss man selbst sorgen – als Student hat man aber das Privileg eines günstigen Studententarifs (unabhängig von der Höhe des Einkommens).
Rentenversicherung als Werkstudent
Studierende, die nicht nur einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, sind – ebenso wie andere Arbeitnehmer – versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen den Versicherungsbeitrag je zur Hälfte tragen (etwas anderes gilt bei 450-Euro-Jobs, siehe den Artikel zu Minijobs). Liegt der Verdienst bei höchstens 1300 Euro (sog. Midijob), fällt die Beitragslast für den Arbeitnehmer geringer aus (Gleitzonenregelung). Die Beitragslast beginnt allerdings nicht bei 0%, sondern bei 4% (unverbindliche Angabe, am besten aktuell erkundigen!).
Woher ich das weiß:Recherche
Werksstudent
Muss ich denn jetzt auch in die Rentenversicherung einzahlen

Pflichtversicherung

oder kann ich das irgendwie umgehen?

definitiv - nein.