Rückerstattung Beiträge Rentenversicherung bei gerinfügigen Beschäftige

2 Antworten

Wenn es nicht länger als 24 Monate zurückliegt und keine Betriebsprüfung stattfand, kann der Arbeitgeber das zuviel abgezogene Geld dir mit der nächsten Zahlung anweisen und muss auch die falsche, bereits abgegebene Meldung über die Versicherungspflicht nachträglich stornieren.

Alternativ kannst Du das auch direkt über die Minijobzentrale regeln, sollte der AG da keine Ahnung von haben. Vom Finanzamt bekommst Du gar nichts. Du bekommst es vom Arbeitgeber und dieser kann es dann mit seiner nächsten Zahlung mit der Minijobzentrale verrechnen.

Am besten Ihr setzt euch mal zusammen hin ruft gemeinsam bei der Minijobzentrale an.

der Arbeitgeber ( Minijob ) muss das zurückzahlen!

Ich hatte heute nochmal bei Ihm nachgefragt und er meinte, das die Beiträge vom Finazamt mir gutgeschrieben werden... daher bin ich jetzt etwas verwirrt!!!