Wie verbucht man eine Rückerstattung aus Kulanz in die Buchhaltung?

4 Antworten

Leider hast Du uns nicht geschrieben wann der Leistungszeitpunkt der ursprünglichen Rechnung war. Vor dem 01.07.20 oder danach? Worauf ich hinaus will ist der USt-Satz. Schau mal hier:

https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/aus-der-praxis-begriff-gutschrift-bei-rechnungen_186_368350.html#:~:text=Gutschrift%20als%20Rechnung,-Hier%20stellt%20der&text=Sofern%20der%20Empf%C3%A4nger%20der%20Gutschrift,darf%20er%20keine%20Umsatzsteuer%20ausweisen.

Sollte Deine alte Rechnung noch 19% USt enthalten, ist jetzt in der Gutschrift auch wieder 19% USt zu korregiern, selbst wenn diese erst nach dem 30.06.20 erstellt wurde. In der Gutschrift muss Du unbedingt auf die alte Rg-Nr. Bezug nehmen.

Würde die Gutschrift wie die ursprüngliche Rechnung buchen: Debitor an Erlöse mit Steuerschlüssel, nur mit negativem Vorzeichen.

Woher ich das weiß:Recherche

Schreib eine Rechnungskorrektur bzw. Gutschrift. Die buchst du dann genau umgekehrt wie Rechnungen ein. Also nicht Forderungen an Erlöse und Umsatzsteuer, sondern Umsatzsteuer und Erlöse an Forderungen. Achtung, unbedingt die Umsatzsteuerkorrektur bedenken, sowohl beim Schreiben der Gutschrift als auch beim Verbuchen!

Du brauchst eine Rechnung.

Ist im Endeffekt eine Umsatzminderung.

Du hast 200€ Umsatz doch nicht realisiert.

Du musst eine Rechnungskorrektur (Gutschrift) buchen.