Verbuchen von Kommissionsgeschäft Kommittent stellt Rechnung. habe ich noch keine endgültige Lösung zu meiner Frage erhalten, hier noch einmal meine Frage?

1 Antwort

Kommissionsgeschäfte habe ich schon viele gebucht. Diese waren allerdings nicht umsatzsteuerpflichtig.

In Deinem Beispiel ist Umsatzsteuer angegeben, daher ist hier zu klären, wie diese bei Kommissionsgeschäfte verarbeitet wird.

Du hast eine Forderung in der Gesamthöhe, kannst die Provision also buchen, bevor diese eingegangen ist. Bei Banküberweisung wird nur noch die Forderung gegen Bank gebucht.

In jedem Fall ist es nicht zulässig Buchungen zusammen zu zählen. Jeder Vorgang wird einzeln gebucht, also hast Du 2 Buchungsvorgänge und nicht einen.