Gibt es Kulanz bei Rote Ampel Blitzer?

9 Antworten

Die Messung scheint korrekt gewesen zu sein so wie ich dich verstehe.

"Kulanz"  gibt es wenn überhaupt dann, wenn das Fahrverbot deine Existenz gefährdet. Dann kann statt dessen auch das doppelte Bußgeld erhoben werden. Und um das durchzubringen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt. Der kostet dich mehr als das Bußgeld.

Du hast als Ersttäter aber die Möglichkeit das Fahrverbot zu verschieben auf z.B. deinen Urlaub. Unbegrenzten Spielraum gibt es aber natürlich nicht, es soll ja eine Strafe (bzw. erzieherische Maßnahme) sein. Die soll man ja auch deutlich spüren.

Und um das durchzubringen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt.

Dazu braucht man definitiv keinen Anwalt. Ein Nachweis des Arbeitgebers reicht da völlig aus. Was soll der Anwalt anderes tun, als der Fragesteller selbst?  Geltendes Recht kann der auch nicht aushelbeln.

@TrudiMeier

Na sicher, quasi ein Freifahrtschein für jeden Fernfahrer ohne Rücksicht alle roten Ampeln zu überfahren... Eine Bescheinigung des AG reicht da nicht aus. Für solche Fälle gibt es ja die Option das Fahrverbot zu verschieben. Es muss vor allem das Merkmal der unzumutbaren Härte (dass der Job oder die Existenz ernsthaft bedroht ist durch das Fahrverbot) klar nachgewiesen werden. Ein Gefälligkeitsschreiben vom Chef reicht da nicht.

Der Anwalt ist nicht zwingend vorgeschrieben, man kann sein Glück auch alleine versuchen. Die Chancen sich dabei um Kopf- und Kragen zu reden ist allerdings recht hoch.


Nein, Kulanz gibt es nicht.

Du kannst höchstens Glück haben, dass doch keine Kamera drin war...  Falls Du nicht ganz drüber gefahren bist, sondern nur die Haltelinie überfahren und dann angehalten hast, wird es billiger.

Wenn du nachweisen kannst, dass du beruflich auf den Führerschein angewiesen bist, kannst du möglicherweise das Fahrverbot durch Zahlung der doppelten Geldbuße abwenden. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Es setzt voraus, dass du beim Kraftfahrtbundesamt eine reinweiße Weste hast. Und: Sowas geht nur einmal.

Das wäre, aus meiner Erfahrung, die einzige Möglichkeit. Warum sollte es "Kulanz" bei derartigen Verkehrsverstößen geben?

Negativ. Strafe ist Strafe. Besonders bei Behörden.

Mit Kulanz brauchst du in dem Fall nicht rechnen da der Bußgeldkatalog keinen Spielraum zulässt.