wenn Im Vertrag von Grundsteuer nichts steht muss der Mieter trotzdem zahlen?

6 Antworten

Amtlicher Leitsatz:

"In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die - auch formularmäßige - Vereinbarung, dass dieser "die Betriebskosten" zu tragen hat. Auch ohne Beifügung des Betriebskostenkatalogs oder ausdrückliche Bezugnahme auf § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB und die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I. S. 2347) ist damit die Umlage der in § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB definierten und in der Betriebskostenverordnung erläuterten Betriebskosten vereinbart."

https://www.haus-und-grund-bonn.de/index.php/aktuelles/rechtssprechung/betriebskosten/875-bgh-urteil-vom-10-2-2016-az-viii-zr-137-15#null

Es gibt allerdings sehr "spezielle" Mietverträge wo nur die Betriebskosten umlegbar sind die explizit im Mietvertrag aufgeführt sind. Ob Du vielleicht so einen hast wissen wir natürlich nicht.

Öffentliche Auflagen, welche von der Gemeinde verordnet werden, sind Umlagefähig.

Betriebskosten Verordnungen wie z.B. Heizung, sind eine andere Geschichte.

Wenn aber die Gemeindeverwaltung die Straßenlaternen erneuert, sind das auch öffentliche Auflagen, dürfen aber vom VM nicht umgelegt werden, da diese den Wert des Eigentums sowie der Infrastruktur erhöhen.

Um auf den Punkt zu kommen : Grundsteuer muss bezahlt werden.

Es ist mir klar das es bezahlt werden muss

ich möchte eigentlich nur wissen wenn im Vertrag nichts von Grundsteuer steht dann muss ich eigentlich nicht bezahlen oder?

der Vermieter musste mir sofort davon was sagen

@ValenTiina111

Doch. Ein anderes Beispiel. Nachträglich wird in einem Haus ein Fahrstuhl eingebaut. Die Kosten sind umlagefähig, sind aber im bestehenden Mietvertrag nicht vorgesehen. Sonst rede mal mit dem VM.

@ValenTiina111

Die Gebäudeversicherung steht auch nicht extra im Mietvertrag, wirst du aber auch zahlen müssen.

Wenn im Vertrag die Neben- oder Betriebskosten aufgeführt werden, gehört Grundsteuer dazu.

Im Vertrag steht 

„die it.betrkv  umlagefähigen Betriebskosten für das Haus  hat der Mieter zusätzlich zur Miete zu zahlen . „

Aber da steht nicht von Grundsteuer 


@ValenTiina111
Aber da steht nicht von Grundsteuer

Muß auch nicht.

Der Satz davor reicht aus. Dann ist Umlage aller 16 der insgesamt 17 BK-Arten, u. a. die Grundsteuer, vertraglich vereinbart.


@ValenTiina111

Grundsteuer ist eine der Betriebskosten lt. Betriebskostenverordnung, die auf den Mieter abgewälzt werden dürfen. Sie müssen deshalb nicht explizit benannt werden.

Wenn da nichts von Grundsteuer steht dann muss ich das normalerweise nicht zahlen oder nicht ?

@ValenTiina111

Doch. Da ist ja nun mehr als deutlich formuliert. Grundsteuer ist ja umlagefähige Betriebskosten.

@MAB82

Muss da nicht Paragraph 2 betrkv oder Grundsteuer stehen?

@MAB82

Zu den umlagefähigen kosten gehört doch nicht nur Grundsteuer

@ValenTiina111

Sicher zu den Umlagefähigen Betriebskosten gehören auch zig andere Sachen wie z.B. Heizung/Warmwasser, Müll/ Treppenhausreinigung/Kabelanschluss und hundert andere Sachen. Deswegen sammelt man es ja im Begriff umlagefähige Betriebskosten. Oder ist jeder einzelne ander nebenkostenpunkt im Vertrag einzelend aufgelistet?

@MAB82

Nein aber ich gelesen das es ein Gesetz gibt

das der Vermieter das im Vertrag genau rein schreiben soll entweder GRUNDSTEUER oder PHARAGRAF 2

@ValenTiina111

Ist mir so nicht bekannt. Es darf nicht pauschalisiert werden, aber soweit ich weiß reicht ein einfacher Verweis auf die Betriebskostenverordnung.

@ValenTiina111

Doch, der Hinweis auf die Betriebskosten ist ausreichend.

@MAB82
reicht ein einfacher Verweis auf die Betriebskostenverordnung.

Nicht mal das ist mehr nötig. Siehe meine Antwort.

@ValenTiina111

Nebenkosten. Dazu gehört auch die Grundsteuer.

Es reicht der HInweis, dass der Mieter die Betriebskosten trägt. Die einzelnen Positionen müssen nicht extra aufgeführt sein.

Die allgemeinen Nebenkosten sind bekannt und müssen nicht einzeln im Mietvertrag aufgeführt werden.