Wie stark verletzen bei Notwehr

16 Antworten

Angemessen lautet das Zauberwort. Die Gewalt des Angreifers und die der Notwehr müssen in einem passenden Verhältnis zueinander stehen.

Gegen einem, dem aus Wut die Hand ausrutscht, wäre eine andere Art von Notwehr angemessen als gegen einen, der ein Messer einsetzt oder einen, der eine eine Schusswaffe einsetzt und bereits das Feuer eröffnet hat.

Ausserdem ist auch nicht jede Art von gegenseitiger Gewalt "Notwehr". Auch nicht, wenn der andere "angefangen" hat. Was Menschen mit Neigung zu Gewalt immer gerne nicht begreifen wollen.

Das kann man nicht pauschal beantworten.Es kommt immer auf die jeweilige Situation und die Angriffskraft des Gegners an.

Notwehr eben entweder du machst ihn Handlungsunfähig oder KO.

Das kann bis hin zum Totschlag gehen. Aber als Notwehrhandlung ist es kein Totschlag. In dem Fall ist der Angreifende selbst dran schuld. Wenn allerdings die Notwehrhandlung wegen eines verhältnismäßig gering zu erwartenden Übels total überzogen ist, bzw. Waffen eingesetzt wurden, wo der Angriff mit Fäusten teilweise oder noch gar nicht vollzogen wurde, ist Notwehr nicht mehr gegeben.

Der §227 des Bgb sagt folgendews aus:

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das heist, du darfs nur das gernigst notwendige Mittel einsetzen, um den Angriff abzu wehren.

Das heist, greift dich einer mit blosen händen an, kannst du nicht mit einen Messer kommen.

Sobald der Angriff beendet ist, must du auch die notwehr beenden, das heist, wenn der angreifer auf den Boden liegt und nicht weiter angreift, must auch du die notwehr beenden, schlägst du danach auch nur eineinzges mal zu, beginnst du eine Körperverletzung. Ansonsten hat es superschere schon ganz gut beantwortet.