Notwehr als Kampfsportler?

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Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.(Art. 15 StGB Schweiz)

So ist Notwehr nach schweizerischem Recht definiert. Inwiefern eine Verteidigung nicht angemessen ist, wenn du nicht vorher gesagt hast, dass du Kampfsportler bist, erschließt sich mir nicht. Ich würde also mit nein antworten: Du musst es nicht vorher sagen. Die Anwendung deiner Kampfsport-Kenntnisse muss lediglich in angemessener Form erfolgen, d.h. du darfst nicht übertreiben. 

Ob das Gesetz stimmt, keine Ahnung.

Auf jeden Fall finde ich es aber gut, dass man dem Gegner ,,vorher Bescheid gibt". Ich glaube dadurch kann viel Gewalt vehindert werden.

Ich will nicht, dass mich jemand angreift. Niemals! Bin also sowieso im Deeskalationsmodus und gehe lieber weg.

Aber sollte es dennoch einer wagen, kann ich aufgrund meiner Statur auf den Überraschungsmoment nicht verzichten. Sonst werde ich zusammengeschlagen. Dann lieber er von mir!

Stimmt. Ich denke es kommt auf den Gegner drauf an. Wie du schon gesagt hast, wenn der Gegner körperlich überlegen ist, und der Kampf nicht vermieden werden kann, ist der Überraschungsmoment wichtig.

Ich bezweifle dass sehr sehr sehr stark. Denn das würde das gesamte Konstrukt von Notwehr ad absurdum führen.

Der Notwehrparagraf lässt sich darauf zurückführen, dass wir uns in einer Bedrohungslage instinktiv mit massiver Gewalt zu Wehr setzen und dabei bei dem Angreifer Schäden entstehen können, für die du dann nicht verantwortlich gemacht werden sollst, da sie ja in einer Notlage entstanden sind.

Vorher eine deutliche Warnung aussprechen zu müssen, würde ja bedeuten, dass du dich nie wieder instinktiv Verteidigen kannst ohne dabei Gefahr zu laufen eingebuchtet zu werden, nur weil du weißt wie man Karate macht.

Allerdings, wäre das das nicht das erste Schwachsinnsgesetz was gemacht wurde. Kann also auch sein, dass mein Menschneverstand hier nichts nützt.

Den genauen Paragraphen kann ich dir nicht nennen,aber ich würde ihm nicht sagen dass du kampfsport machst. Dass kann komplett die Wirkung verfehlen und du kannst gerade als Anfänger dich nicht adäquat gegen solche Angriffe verteidigen, da die Situation eine ganz andere ist.
Es kann nämlich sein, dass der Angreifer dann mit aller Wucht, hätte und blinder Wut auf dich einschlägt und so weiter und irgendwann kannst du dann dich nicht mehr bzw nur noch schwer verteidigen.
Deshalb würde ich aus rein psychischen Sinne mich auf gleiche Ebene stellen wie mit den Angreifer und nicht höher.

Und bei einem Überfall in der Opferrolle muss man dann auch kurz vorab den Täter informieren das man befugt ist eine Schusswaffe mitzuführen und diese im Zuge von § 32 nun gegen Ihn richten wird?!

Völliger Quatsch, du bist zu rein gar keiner Informationspflicht verbunden in Situationen der Eigen- oder Fremdenverteidigung!
Gerade aber in Fällen der Verteidigung Dritter, ist bestmöglich der sanfteste Weg zu wählen den Täter auszuschalten bzw. kampfunfähig zu machen (§ 223-231).

Bei einem Boxer z.B. ist, der mit seinen Fäusten "verteidigt" (es reicht ein einziger Schlag), § 226 Abs. 2 StGB relativ unvermeidlich, beinhaltet den Begriff "Wissentlichkeit".
Deine Fäuste sind eine Waffe und du bist wissentlich damit eingeschritten.

Jedem Kampfkünstler, der seine Kunst offiziell betreibt, rate ich (sofern keine Erfahrungen o.ä. auf der "Straße" oder der Selbstverteidigung gesammelt wurden) sich raus zu halten und sofern das nicht möglich ist, nicht, wie im sportlichem Rahmen bei einem anderen Kampfsportler, auf Effizienz zu agieren.
Im ungünstigsten Falle bist du alleine und die Täter mehrere Personen, die zwar nicht mehr einschreiten würden wenn du von diesen einen einzigen mit einem Schlag auf den Boden schickst, allerdings kann sich so ein Szenario extrem hässlich entwickeln (Behauptungen, Stein/Waffe, übertriebene Härte, etc.)!
Zudem ist z.B. für mich persönlich die höchste Kunst dieser Fertigkeiten, sie eben nicht einsetzen zu müssen.
Zu jeder aktiven Kampfsportart empfehle ich einen zertifizierten Selbstverteidigungskurs zu besuchen.

LG