Notwehr auch wenn man jemanden beschützt?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In dem Falle wäre es keine Notwehr aus rechtlichen Gründen schon nicht. Derjenige der sich einmischt müsste dir den ersten Schlag/Tritt etc. verpassen bevor du ihm allerdings nur 1 mal eine draufhauen darfst. Wenn er dich zuerst angreift ist es Notwehr. Eher nicht denn egal was gesagt wird wenn du ihm vorher eine reingedrückt hast. Steht wie so oft Aussage gegen Aussage und bei Notwehr hast du ja auch deinen Kumpel als zeugen. Aber egal wie oder in welcher Form,Worte helfen manchmal besser als Schläge oder andere gewalt. Am besten vor ort die polizei rufen.

:)

An sich darfst du deinem Freund, wie auch jeder anderen Person helfen, wenn er sich in einer Notwehrlage befindet. Das nennt man Notwehrhilfe. Der Kampf, darf jedoch nicht von deinem Freund ausgehen und er darf ihn auch nicht provoziert haben.

eben nicht in Deutschland

Natürlich, gem. paragraph 32 StGB!

Kannst du deine Aussage bitte juristisch ausführen ?

Nennt sich "Nothilfe" und ist auch von § 32 StGB gedeckt.

Hallo,

§ 32 (2) Strafgesetzbuch: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Das ist eigentlich klar. Wenn dein Freund eine Schlägerei sucht, darfst du ihm nicht helfen, auch wenn er eine dicke Lippe bekommt.

Falls der Gegner „gewonnen“ hat und im Exzess auf deinen Freud eintritt, sollst du das auch verhindern. Mit selben Recht musst du aber auch seinen Gegner schützen, falls der gerade unten liegt.

Es geht nicht um pubertäre Auswüchse, sondern um die Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs.

Grüße

Jens

Würde der andere als Erstes zuschlagen dürfte ich ihm Helfen

Eine Schlägerei ist keine Notlage. Und unschädlich machen darfst du sowieso Niemanden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Warum dürfte ich das nicht?

@xNoName121

Weil Selbstjustiz verboten ist. Wie alt bist du, dass du sowas fragst?

@ronnyarmin

Wtf man darf sich doch verteidigen?

@xNoName121

Einen Angriff abzuwehren und dabei die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren ist erlaubt.

Jemanden 'unschädlich zu machen' geht über das Maß der Abwehr hinaus und ist keine Verteidigung mehr.

@ronnyarmin

Also soweit ich weiß ist die Notwehr so , dass wenn dich jemand mit einem Messer angreift , du dich mit der selben Waffe verteidigen darfst sodass er dich nicht mehr verletzen darf und das ist doch unschädlich machen?