Notwehr bei Ehre Verletzung?
Hallo hab letztens das Video gesehen:
https://www.youtube.com/watch?v=SnIwNrEcbiw&t=338s
Dort erklärt er wenn mich jemand durchgehend beleidigt (was eine verletzung der Ehre ist) und dieser Vorgang nicht abgeschlossen ist darf ich ihn deswegen z.B. eine Ohrfeige verpassen.
Hab aber nirgendwo was gefunden das Ehre Verletzung ein Recht auf Notwehr gibt.
Hab nur bei psv-kama unter selbstverteidigung/notwehr das gefunden
§3. (2) e)
Es muss sich um einen Angriff auf ein notwehrfähiges Rechtsgut handeln. Als solche zählt das Gesetz auf: Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Vermögen. Obwohl nicht im Gesetz selbstständig angeführt, zählen auch Angriffe auf die Geschlechtssphäre zu den notwehrfähigen Rechtsgütern. Es gibt allerdings keine Notwehr gegen Verletzungen der Ehre.
Ist das was er im Video sagt nur in Deutschland gesetzlich geregelt (wenn überhaupt) oder gibt es dafür auch bei uns in Österreich eine regelung :)
5 Antworten
In Österreich habt ihr bestimmt auch so was wie hier das StGB.
In D ist es hier geregelt StGB §§32-35 https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html
Auf schwere andauende Beleidigungen ,das ist menschlich,wehrt man sich auch schon mal körperlich.
Rein rechtlich ist es nicht notwehrfähig.
Denn durch sich Entfernen könntest Du dem Entkommen.Das ist auch zumutbar und möglich.
Eine Bestrafung wegen Körperverletzung würde in einer Verhandlung aber als minderschwer beurteilt.Auch eine Einstellung wäre möglich,oder es gibt eine Verwarnung.
Eine einzelne Ohrfeige oder ein Schlag mit der flachen Hand auf den Mund könnte subjektiv eine zu entschuldigende Handlung sein.
Wechselseitig begangene Beleidigungen sind zwar Ehrverletzungen,werden aber
auch mit Strafantrag in der Regel nicht verfolgt.
Stimmt so nicht. Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Es kommt genau auf die Umstände an, ob ein Gericht dann eine Notwehrhandlung auch als legitim einstuft.
Entfernen ist keine Option, die man als Opfer beachten muss. Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Ein wichtiger Rechtsgrundsatz. Eine ausbleibende Flucht wird niemanden als Opfer zur Last gelegt.
Edit: In Deutschland.
Ob man Österreicher beleidigen darf ohne eine Watschen zu bekommen, keine Ahnung :D
In D gehört die Ehre zu den Notwehrfähigen Individualrechtsgütern,
ob das in Ö auch so ist weiss ich nicht, allgemein ist das Notwehrrecht in Ö etwas eingeschränkter als in D.
Kein Grund zum Tätigwerden. Lass das Wort Ehre aus dem Spiel, das ist veraltet und unpassend. Beleidigung reicht.
Nein! natürlich nicht was für eine Frage man.
Was meinst du mi deiner Antwort? Ehre?