Wie sind Haftpflichtschäden durch Hartz-4-Empfänger geregelt

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Theoretisch müsstest du den Betrag auf zivilrechtlichem Wege einklagen. Dass da aber nix zu holen ist sollte dir klar sein (zudem würde eine Haftpflichtversicherung eh nicht zahlen sofern keine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht vor lag und der Junge per seh ist in dem Alter noch nicht deliktsfähig also würde eine zivlrechtliche Klage auc hbei Zahlungsfähigkeit nix bringen)

Auch ein Hartz IV Empfänger kann sich eigentlich die 5 oder 6 € im Monat leisten für eine private Haftpflichtversicherung.

Wenn er keine hat, hat der Geschädigte Pech gehabt. Wobei ein 8-jähriges Kind sowieso nur haftbar gemacht werden kann., wenn es die Folgen seines Handelns einsehen kann.

Da hättest du auch mit Haftpflichtversicherung wahrscheinlich schlechte Karten. Dann bekäme die Mutter von der Versicherung einen Rechtsanwalt gestellt.

Loroth  22.09.2014, 22:30
Wobei ein 8-jähriges Kind sowieso nur haftbar gemacht werden kann., wenn es die Folgen seines Handelns einsehen kann.

Nicht in diesem Fall: Bei Schäden im Straßenverkehr im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen sind Kinder unter 10 Jahren generell nicht haftbar zu machen.

An die Hartz4 Empfängerin. Du kannst sie verklagen und einen Titel erwirken. Eventuell hat sie ja in einigen Jahren Geld und kann den Schaden bezahlen. Ansonsten bleibst du auf dem Schaden leider sitzen.

DerHans  22.09.2014, 11:46

Sie wäre nur die Antragsgegnerin, wenn ihr die Vernachlässigung der Aufsichtspflicht nachgewiesen würde. So kann er nur einen Titel gegen das Kind erwirken. (Das wäre durchaus möglich)

Hi,

die Haftpflicht zahlt sowieso NUR bei einer Aufsichtspflichtverletzung der Erziehungsberechtigten. Das musst du zivilrechtlich ersteinmal nachweisen!

Das Kind ist in dem Alter nicht deliktfähig!

marlene51 
Fragesteller
 21.09.2014, 18:25

Na wunderbar. Wenn ich jedoch demnächst die kleinen Kinder bitte, auf dem Spielplatz statt auf den Parkplätzen mit Knüppel zu werfen, gelte ich sofort als kinderfeindlich. Da weiss man wirklich nicht, was man machen soll. Ich denke aber, dass die Eltern doch den Kindern verbieten müssen, auf den Parkplätzen zu spielen, sonst ist das dann eben eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Das mit dem Fahrrad passierte ja auch auf dem Parkplatz und im Moment wird mit Knüppel in einen Kastanienbaum geworfen, damit diese herunter kommen. Diese Knüppel können ja auch Autos treffen..... Aber vielen Dank für die schnellen Antworten! Weiss nun erst mal Bescheid. Den RA müsste ich ja dann auch noch bezahlen und das wäre dann rausgeworfenes Geld..

Sorry, aber bei dem Alter des Kindes braucht die Mutter wohl auch gar keine Kosten zu zahlen. Dazu müsste zivilrechtlich erstmal geklärt werden, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat. Und ob das Kind überhaupt delikfähig ist - im Straßenverkehr gilt das überhaupt erst ab 10 Jahren. Das wäre höchst wahrscheinlich also eine Einzelfallentscheidung. Und selbst wenn du Recht bekommen würdest...wo soll denn die Kohle herkommen - das Amt zahlt für sowas nicht. Sieht schlecht aus.