Außenspiegel mit dem Fahrrad beschädigt.

7 Antworten

naja, das schon, wenn du die tatsache mit dem telefon weglässt.. :) musst ja nicht lügen - nur eben nicht alles erzählen von dir aus.. wenn du gefragt wirst, .. naja..

aber so teuer ist das eigentlich nicht, wenn es wirklich nur den spiegel selbst betrifft..

übrigens finde ich das echt super von dir, dass du so ehrlich bist

dafür ein herzchen von mir :)

maxiakazocker  20.04.2011, 09:59

Wirklich stark von dir, dass du dies gemeldet hast...

snugata  20.04.2011, 10:03
@maxiakazocker

find ich auch.. er übernimmt die verantwortung für den mist, den er gebaut hat..

ist heute leider nicht mehr selbstverständlich :(

Schmidt2211 
Fragesteller
 20.04.2011, 10:04

also wie meinst du es, einfach das tel. weglassen und zunah an das fahrzeug gekommen oder? ;-)

 

snugata  20.04.2011, 10:09
@Schmidt2211

das ist deine entscheidung. fakt ist, dass das telefonieren während des radelns fahrlässig ist.. da ist es sehr wahrscheinlich, dass die versicherung nen rückzieher machen wird.

wie gesagt, du kannst es bei der schilderung weglassen.. meistens kommt dann auch keine nachfrage. wenn du unsicher bist, dann besprich das vielleicht lieber mit deinen eltern.

ich lobe dich einerseits, dass du so ne ehrliche haut bist und stifte dich dann andererseits zum lügen kann.. das kann ich nicht.. sorry ..

Das ist super nett von euch, das ich sofort soviele antworten hier bekomme...vielen dank,werde heute dann mal die versicherung anrufen und den mitteilen das ich den spiegel platt gefahren habe,aber  sie werden mich bestimmt fragen wie es passiert ist usw... und ich soll ja laut euren tipps das tel. weglassen...was soll ich da in den bericht dann schreiben?! ;-(

Naja, die Haftpflicht zahlt nur, wenn es kein Vorsatz war, und das war es in diesem Fall ja nicht...

Bei uns in der Schule haben wir so ne Gipswand eingedrückt, weil ma uns geschubst haben, über die Taschen geflogen sind und in die Wand rein sind.. Hat Die Haftpflicht gezahlt (leichter Vorsatz) Schaden 400€

 

Hoffe, ich konnte dir ein bissl helfen

 

maxiakazocker

Na klar. Wenn Du fremdes Eigentum beschädigst, ist genau dafür die Haftplflicht zuständig. Am besten ein Foto des kaputten Spiegels machen. Anschließend Foto und Werkstattrechnung bei Deiner Versicherung einreichen/ einschicken. Vorher aber schon mal der Versicherung schreiben oder anrufen und den Fall melden. Problem ist das Telefonieren während des Fahrradfahrens. Das ist eine Fahrlässigkeit, und das würde ich auf keinen Fall erwähnen- sonst zahlen die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht.

Nur wieder mal zur Verdeutlichung:

Zum Ersatz des entstandenen Schadens ist zu allererst der Verursacher verpflichtet. Ob ggf. eine Versicherung dafür eintritt, kommt erst an zweiter Stelle.