Kind beschädigt eigenes Auto mit Fahrrad, zahlt die Haftpflicht?

11 Antworten

Nein, für die private Haftpflichtversicherung sind Schäden unter versicherten Personen gegeneinander Eigenschäden.  Abrechnung ist nur über die vollkasko Versicherung des Kfz möglich.  Es gilt jedoch Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung und Rückstufung der SF klasse der Kaskoversicherung.

Nee.

Wo ist denn der Fremdschaden?

Wer ist der geschädigte Dritte (Erste Person = Versicherte Person, zweite Person = Versicherer)?

Es gibt keinen!

Das ist ein Vollkasko-Schaden.

Soweit ich informiert bin, zahlt die Versicherung nur bei fremden Autos.

Aber zur Sicherheit kannst du deine Versicherung anrufen und nachfragen.

Die private Haftpflichtversicherung zahlt (meiner Meinung nach) nur Schäden, die anderen zugefügt werden, nicht jedoch eigene Schäden.

Nein, eine Haftpflichtversicherung zahlt natürlich nur Schäden die ANDEREN zugefügt werden, nicht an eigenem Eigentum. Sonst wäre schnell jede Versicherung schnell pleite.

Nicht pleite sondern unbezahlbar.  Die Versicherung verwaltet nur,  Schäden bezahlen muß die Versichettengemeinschaft. Also die Beitragszahler

@verreisterNutzer

Ja, und da niemand eine derart teure Versicherung abschließen würde, gäbe es sie gar nicht ;-)