Untervermietung an Hartz IV Empfänger

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Selbstverständlich geht das, die Arge stimmt dem auch zu. Voraussetzung ist, dass du einen Untermietvertrag abschließt aus welchem die Nettomiete und die Hausnebenkosten sowie Heizkosten getrennt hervorgehen. Auch wenn du da eine Pauschale vereinbarst, will man den fiktiven Anteil der Heiz- und Nebenkosten wissen, weil diese Angaben für die Berechnung der Hilfe erforderlich sind. Der Untermieter muss natürlich auch für diese Wohnung beim Meldeamt angemeldet sein.

Wenn Du gewisse Dinge beachtest, dann schon:

Natürlich offensichtlich getrennte Zimmer

Separates Kühlschrankfach

Separater Vorratsschrank für Lebensmittel

Es muss eindeutig sein, ein unangemeldeter Besuch kann erfolgen

Mit einem ordentlichen Untermietvertrag (wie hier schon erwähnt) müsste es gehen. Die Bekannte legt diesen Untermietvertrag bei der Arge vor. Darin sollten auch Regeln zur Küchen- und Badnutzung vorkommen, weil ihr diese Räume ja teilen müsst.

Allerdings hört man auch immer wieder von Beispielen, in denen die Arge plötzlich Bedarfsgemeinschaft unterstellt, die Zahlungen einstellt und auf diese Weise die Bewohner in die Obdachlosigkeit treibt (vor allem, wenn einer allein nicht für die Miete aufkommen kann).

das liegt sicher im ermessen des amtes und du musst mit späteren kontrollen rechnen. aber das ist spekulation, ich kann nur zu mietrecht konkret werden.

mit genehmigung des vermieters kannst du untervermieten. bei harz4 empfängern würde ich versuchen eine abtretung zu bekommen und die miete vom argeamt überweisen zu lassen. ansonsten kannst du nicht gezahlte miete abschreiben.

Das ist möglich, wenn es nachweislich eine absolute Trennung von Tisch und Bett gibt. Also gemeinsame Mahlzeiten oder gemeinsames Kochen mit gemeinsamen Lebensmitteln könnte da schon ein Problem werden.

Da aber jede WG (auch mit mehr als 2 Personen) nur eine Küche hat, lässt sich so etwas ohnehin nicht kontrollieren. Wichtig sind getrennte Küchen- und Kühlschrankfächer.