WBS? auch für hartz 4 empfänger beantragbar?

2 Antworten

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Auch als ALG II Empfänger kannst Du beim Wohnungsamt einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Die Kosten hierfü müßtest Du ggf. selbst tragen. Bevor Du aber in eine neue Wohnung ziehst, mußt Du mit dem neuem Mietvertrag zu Deiner ARGE gehen und das absegnen lassen.Wenn Du das nicht machst, kann die ARGE verweigern die Kosten zu übernehmen. Die ARGE darf Dir eine neue Wohnung nicht verweigern, solange die Wohnung innerhalb oder unterhalb der Grenzen liegt.

Innerhalb und unterhalb welcher Grenzen ?

@eva130254

Die ARGE hat (kommt je auf das Bundesland an) unterschiedliche Richtlinien was die Kaltmiete betrifft. Die ARGE selber kann und darf Dir aber nicht vorschreiben wie groß eine Wohnung ist. Wie hoch der Maximale Satz für eine Wohnung ist, muß Dir Dein Sachbearbeiter sagen.

Wenn du nicht weißt, was das ist, warum willst du es dann beantragen ?

Hauptsache beantragen^^

@loco11

Ich reg mich jetzt heute nicht mehr darüber auf floet

weil es nur günstige wohnungen mit wbs gibt schwachkooooooooooopf

@cordon

Falls du mich mit Schwachkopf meinst ... fass dir mal an deine eigene Nase !