wie sind freie Tage bei Nachtschicht geregelt?
Hallo, seit fast 2 Jahren arbeite ich in Dauernachtschicht. Bisher war auch alles super und gut geregelt. Nun will der Arbeitgeber aber das Schichtmodell komplett ändern (andere Arbeitszeiten und andere freie Tage). er stellt sich folgendes vor: Sonntag 0-6.30 Uhr, Montag - Freitag 19.15 uhr - 4.10; Freie Tage wären entweder Donnerstag auf Freitag oder Freitag auf Samstag. Das würde bedeuten dass ich alle 2 Wochen 4 Tage arbeite, dann einen Tag frei habe, wieder einen Tag arbeite und dann 1 Tag Wochenende habe bevor ich in die zweite Woche starte in der ich dann 5 tage arbeite und dann 2 Tage Wochenende habe. Ist diese erste woche vom Gesetzt her erlaubt oder gibt es da regelungen? Bisher war es dass wir in der einen woche Samstags frei hatten und in der anderen woche Montags...alle 2 wochen also ein langes Wochenende und danach ein kurzes - dies war für uns alle ok. Das ganze ist noch nicht vom BR abgesegnet und wir sind noch in verhandlungen... wäre halt schön wenn wir da ein paar Infos hätten.
4 Antworten
Kuck mal hier durch
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=706&intPageId=205&langId=de
wäre halt schön wenn wir da ein paar Infos hätten.
Ich kann hier keine rechtlichen Probleme sehen.
Zwischen den Schichten müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.
Der Samstag ist ein Werktag (Arbeitstag) und man hat daher keinen Anspruch auf Freizeit.
Wenn nicht gegen die vertragliche vereinbarte (durchschnittliche!) Wochen- bzw. Monatsarbeitszeit verstoßen wird, ist dagegen nichts einzuwenden.
Bei uns zum Beispiel wird die Arbeitszeit eines Jahres auf den Monat umgerechnet. Was dazu führt, es gibt Monate in denen mehr bzw. weniger Stunden geleistet werden (Betriebsvereinbarung).
Problematisch wird allerdings die "Freizeitplanung", ohne Einsicht in den Dienstplan ist man oft aufgeschmissen.
Als Argument gegen die angestrebte Regelung taugt das aber wenig ...
Ist es also ok bei Nachtschicht dass man 4 Tage arbeitet, dann 1 Tag
frei hat, dann wieder 1 Tag arbeitet und dann wieder 1 Tag frei?
Grundsätzlich ja.
Allerdings halte ich diese Regelung für unglücklich, weil die "innere Uhr" dabei heftig durcheinanderkommt.
Unser Schichtmodell nennt sich Kontischicht (3 Früh- und anschließend 2 Spät- und Nachtdienste mit folgenden 4 freie Tagen).
Ich erlebe immer wieder, dass ich am ersten freien Tag kaum "zu gebrauchen" bin :-(
Noch eine Frage: Stimmt es, dass die tägliche Arbeitszeit bei Nachtschicht nicht mehr als 8 Std. sein darf?
So wie es jetzt werden soll, würde wir Sonntags 6 Std. arbeiten, und an 4 Wochentagen 8 Std. 10 Min (Pausen schon abgezogen) Sonntags halt weniger damit der Arbeitgeber keinen Sonntagszuschlag zahlen muss, aber die Arbeitszeit muss ja in der Woche rausgearbeitet werden.
Auf die woche gerechnet würde ich aber sogar ein paar Minuten zu wenig arbeiten.
Es gelten die Gesetze Ihres Staates, den wir nicht kennen, sowie Ihr Anstellungsvertrag.
Was sagt denn der Betriebsrat dazu? Bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit, Schichtplänen hat er ein Mitspracherecht.
Die von Dir genannten Zeiten sind schon erlaubt. Wenn Du Sonntag auf Montag arbeitest, die Schicht um 6.30 Uhr endet und Du Montag 19.15 Uhr wieder mit der Arbeit beginnst, ist die vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten.
Ich kenne leider kein Gesetz, das speziell bei Nachtschicht freie Tage regelt. Solange die tägliche/wöchentliche Arbeitszeit eingehalten wird und es auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten gibt, ist rechtlich nichts einzuwenden.
Ausgleichstage (Ersatzruhetage) gibt es für Sonn- und Feiertagsarbeit nach § 11 Arbeitszeitgesetz.
Der Betriebsrat sollte sich erst einmal die Begründung für die Änderung der Schichten anschauen und ob diese Änderungen überhaupt notwendig sind. Er kann ggf. auch selbst Vorschläge machen oder, sollte dieses Modell unbedingt gebraucht werden, schauen ob es zeitlich zu befristen ist.
Wir hatten letztes Jahr auch eine Änderung vom Drei-Schicht- auf ein Vier-Schicht-System für einige Abteilungen. Hier war aber der Bedarf nachweislich gestiegen und dieses Modell nachweisbar notwendig.
Der Betriebsrat hat das allerdings zeitlich auf sechs Monate begrenzt. Während dieser Zeit konnten Rückstände abgearbeitet und Vorlauf geschaffen werden und es ging nach der vereinbarten Zeit zurück auf das ursprüngliche Zeitmodell.
Der Betriebsrat hat noch garnichts beschlossen. Wir haben mit ihm nächsten Woche eine BR-Versammlung. Bisher war er von vielen Ankündigungen selber überrascht gewesen weil er von nichts wußte und schon garnicht zugestimmt hatte.
Wenn der BR nicht informiert war, sollte er sich jetzt vom AG nicht "überfahren" lassen und jede Hilfe holen, die er bekommen kann, falls er noch nicht so lange im Amt, bzw. nicht genügend geschult ist.
Ohne BR läuft hier nichts. Da kann der AG wollen was er will.
Mir geht es ja auch nur um den freien Tag. Ist es also ok bei Nachtschicht dass man 4 Tage arbeitet, dann 1 Tag frei hat, dann wieder 1 Tag arbeitet und dann wieder 1 Tag frei? Ich mein, ständig kommt man uns mit Fürsorgepflicht wenn wir mal wegen Überstunden nachfragen, aber da ist es dann in Ordnung? An dem freien Donnerstag bzw. Sonntag kann man ja nichts machen weil man seinen Schlafrhytmus überhaupt nicht ändern kann, man muss ja abends wieder auf die Arbeit.