Erholungszeiten bei Krankheit?

5 Antworten

Du bist so lange krank, wie es auf der AU steht. Wenn du z.B. samstags und sonntags arbeiten müsstest, sagst du das dem Arzt und entweder schreibt dann bis Sonntag auf oder sagt dir, dass du ab Samstag wieder genesen bist. Dann musst du aber auch Samstag und Sonntag arbeiten, wenn du im Schichtplan stehst.

Nach deiner Logik könnte man ja einfach das Wochenende nachholen, wenn man da krank im Bett liegt. Das geht nicht.

Von Experte putzfee1 bestätigt
Es ist ja gesetzlich geregelt dass ich 2 Tage in der Woche Frei haben muss, bzw wenn es nur einer ist, ein freier Tag nachgeholt werden muss.

Das ist falsch.

Das Arbeitszeitgesetz geht im § 3 von einer Sechs-Tage-Woche aus. Die Fünf-Tage-Woche ist entweder arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart.

Heißt das dann im Falle von einer 5 Tage andauernden Krankheit ist das Wochenende automatisch frei?

Wenn Du am Wochenende nicht mehr arbeitsunfähig geschrieben bist und nach einem bekannten Dienst-/Schicht-/Arbeitsplan am Wochenende arbeiten musst, dann musst Du das auch nach überstandener Krankheit.

Bist Du von Mo - Fr arbeitsunfähig, bedeutet das ja, dass Du am Samstag wieder gesund und arbeitsfähig bist.

Frei hast Du das Wochenende nur, wenn Du am Wochenende nie arbeitest oder für Dich keine Arbeit vorgesehen war.

Meines Wissens zählen Krankheitstage nicht als Erholungstage weshalb ich mir bei Krankheit auch meinen Urlaub zurückholen kann (ja das ist so!).

Du kannst Dir Deinen Urlaub nicht zurückholen, der AG darf ihn nicht abziehen, da ein kranker AN keinen Urlaub entgegennehmen dann (das mal nebenbei)

Mir erschließt sich allerdings jetzt nicht, was Urlaub und geplante Wochenendarbeit nach einer Krankheit miteinander zu tun haben sollen.

Bitte keine "wenn du da im Dienstplan stehst musst du arbeiten" Kommentare, sonder bitte mit Erklärung der Gesetzgebung wieso, weshalb, warum.

Warum bittest Du darum, keine solchen Kommentare zu hören? Es ist nun mal eine Tatsache, dass ein bekannter Dienstplan für beide Seiten verpflichtend ist und einseitig nicht geändert werden kann.

Genau so wie der AG den AN nach einer Krankheit nicht einfach für ein als "frei" geplantes Wochenende einteilen darf, ist ein AN nach einer Krankheit verpflichtet, sich an die vorgesehene Arbeitszeit zu halten, wenn er arbeitsfähig ist.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage die Arbeit nach Krankheit verbietet.

odenwaelder60  25.05.2022, 11:11

Super!

Es ist ja gesetzlich geregelt dass ich 2 Tage in der Woche Frei haben muss

Wo ?

Nein. Du hattest ja schon 5 Tage um dich zu erholen.

Bevor ich dir ein Gesetz hinknalle wüsste ich gerne das Gesetz das besagt, dass man zwei Tage in der Woche frei haben muss.

Da liegst du nämlich falsch.