Dienstplan Änderung nach Krankheit?
Ich bin diese Woche bis Freitag krankgeschrieben. Laut aktuellem Dienstplan habe ich auch das Wochenende frei, kann mein Arbeitgeber jetzt von mir verlangen, dass ich am Wochenende doch arbeite da ich ja krank war?
4 Antworten
Durchaus. Deine AU endet ja am Freitag, und wenn bei Euch WE gearbeitet wird,ja.
Wenn bis dahin jemand andres arbeitete ist es kein Problem den Plan zu ändern ,dass der /die Eingesprungene dafür das WE bekommt was Fragesteller hätte wenn er ne krank gewesen wäre.
Hätte sich ja einschliesslich WE au schreiben lassen können bei Betrieben mit WE betrieb
Hätte sich ja einschliesslich WE au schreiben lassen können
"Schreiben" macht der Arzt. Außerdem braucht man das nicht, wenn planmäßig "frei" ist.
Dafür sind Dienstpläne da. Sie zeigen dem AN rechtzeitig an, wann er arbeiten muss und wie er seine Freizeit planen kann.
Nein, Dein AG kann das nicht verlangen, er kann Dich höchstens darum bitten.
Dein Dienstplan ist schon länger bekannt und das freie Wochenende ist dort eingetragen. Mit der Bekanntgabe des Dienstplans hat der AG sein Weisungsrecht "verbraucht", einseitig kann er diesen Plan nicht mehr ändern.
Ob Du krank warst oder nicht, spielt hier keine Rolle, jeder AN hat auch ein Recht zur Freizeitgestaltung. Dir war Dein freies Wochenende bekannt, also konntest Du es auch verplanen und musst jetzt nicht, quasi als Strafe für's krank sein, am Wochenende arbeiten.
Selbst wenn Du noch keinen Dienstplan hättest, muss der AG eine Mindestankündigungsfrist von vier Tagen für einen Arbeitseinsatz einhalten.
Hier richtet sich die Rechtsprechung nach dem § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Bei der Berechnung der vier Tage zählen der Tag der Ankündigung und der Tag der Arbeitsleistung nach den §§ 186 ff.BGB nicht.
Will ein AG, dass ein AN an einem Samstag arbeitet, muss er ihm das spätestens am Montag vorher sagen:
Mo = Tag der Ankündigung, Di, Mi, Do, Fr = vier Tage (Frist), Sa = Arbeit
Das aber nur nebenbei, Du hast einen Dienstplan der gilt
Normal ist das nicht üblich, aber wenn jemand anderes ausfällt stehst du ganz normal zur Verfügung.
wenn jemand anderes ausfällt stehst du ganz normal zur Verfügung.
Warum? Hat ein AN kein Recht auf seine Freizeitplanung?
Wenn du in der Pflege arbeitest nein!
Wenn du in der Pflege arbeitest nein!
Das Arbeitsrecht gilt auch in der Pflege.
Wie die Gesetze "gelebt" werden, steht auf einem anderen Blatt. Ich beantworte hier die Fragen nach geltendem Recht. Was jeder daraus macht und ob er sich immer gefallen lässt, wenn dagegen verstoßen wird, ist nicht meine "Baustelle".
kann mein Arbeitgeber jetzt von mir verlangen, dass ich am Wochenende doch arbeite da ich ja krank war?
Ja das kann er. Daher wäre es sinnvoller dem Hausarzt zu sagen, dass man am Wochenende auch arbeiten muss. Dann wird die Krankschreibung auch übers Wochenende verlängert. Arzt anrufen und nochmals nachhaken.
Ja das kann er.
Mit welcher rechtlichen Begründung?
Eben und das Wochenende ist lt. Dienstplan frei.