Frage zu Urlaubsrecht in der Dauernachtschicht!

7 Antworten

Hallo, dass Dir Dein Chef 14 Tage Urlaub abzieht ist nicht rechtens - nur Arbeitstage sind Urlaubstage - dass Dein Kollege 7 Tage arbeitet und dann 7 Tage frei hat hängt vermutlich damit zusammen, dass sein Arbeitgeber keine Zuschläge für Nachtarbeit bezahlen will und statt dessen Freizeit gibt - ist nach dem Arbeitszeitgesetz zulässig! In nachfolgendem Link kannst Du das Bundesurlaubsgesetz selbst nachlesen - sind auch alle anderen Gesetze alphabetisch einsortiert und nachlesbar! Alles Gute! http://dejure.org/gesetze/BUrlG

Bin zwar in Wechselschicht, aber ich glaube, das trotzdem bei der Urlaubsberechnung wie bei uns zu verfahren ist. Wenn eine Dienstperiode 7 Tage/Nächte im regulären Dienst hat, dann wird auch genau danach der Urlaub berechnet. Also 7 Tage Urlaub. Warum auch anders? Denn sonst könnte dein Freund ja auch im Normalfall für 7 Tage/Nächte arbeiten, für 14 tage Geld verlangen. Alles andere würde keinen Sinn ergeben. Ich würde um eine Überarbeitung bitten.

Jennihihi 
Fragesteller
 29.01.2013, 00:52

Ist es denn rechtens wenn der Arbeitgeber die regulären frei Tage durch Urlaubstage ersetzt? Weil ihm diese zwei Wochen jetzt in seinem Jahresurlaub fehlen werden

Weimaranerandy  29.01.2013, 01:01
@Jennihihi

Eigentlich nicht. Kommt aber ganz drauf an, was tariflich geregelt wurde. Notfalls erstmal im Arbeitsvertrag nachlesen, falls keine Klärung auftritt, einfach mal beim Arbeitgeber/Buchhaltung nachfragen, ob da ein Fehler vorliegen kann.

Bei einem Kumpel war das so , er hat 7 Tage gearbeitet und 7 Tage frei ... Dafür hatte er nur eine Hand voll Urlaubs Tage , weil das ja nicht berechtigt ist 7 Tage frei ... Wie das aber ganz genau vom Gesetz ist kann ich nicht sagen ... Denke nur das dass nicht ok ist ..... Er soll einfach mal nach Fragen warum ihm soviel Urlaub abgezogen wurde

Mal im Personalbüro nachfragen, das sind auch nur Menschen.

Wenn er für den Zeitraum 14.1.13 bis 20 .1.13 Urlaub beantragt, können nur sieben Tage abgezogen werden! Eigenartig wäre es, wenn er am 21.1. zum Dienst erscheinen müsste! Vermutlich ein Fehler vom Personalbüro - am besten nachfragen.