Wie sind die Fristen um eine KFZ-Versicherung zu kündigen?

11 Antworten

Du kannst bei jeder Beitrags- Preiserhöhung kurzfristig kündigen......Lese Deinen Vertrag nochmals

Bei Beitragsänderungen hast du Sonderkündigungsrecht.

kim294  29.09.2017, 09:40

Stimmt.. und zwar innerhalb eines Monats, nachdem über die Kündigung informiert wurde. Und das Schreiben ist ja bereits im August gekommen.. ist halt die Frage, wann im August.

Benz65 
Fragesteller
 29.09.2017, 09:51
@kim294

Hab das Schreiben Anfang August bekommen und der Betrag war am 26.09.2017 fällig und laut Verti war da auch die Kündigungsfrist.

Gaskutscher  29.09.2017, 09:52
@Benz65

Dann hattest du also einen Monat Zeit...

Ein Monat zum Schluss des Versicherungsjahres. da fast alle KFZ-Verträge zum Kalenderjahr abgeschlossen werden, ist der allgemeine "Wechsel-Stichtag" der 30. November.

DolphinPB  29.09.2017, 15:21

Aber nicht bei Verti, Herr "Experte". Einfach mal keinen allgemeinen Blabla von sich geben wenn man nichst weiß.

DerHans  29.09.2017, 15:43
@DolphinPB

Hauptsache, du weißt es besser. Jedenfalls musst du überall deinen Müll verbreiten.

schleudermaxe  29.09.2017, 16:11
@DerHans

.... Soldaten sind nun manchmal etwas grob, ist aber doch nicht schlimm. 

DerHans  29.09.2017, 16:44
@schleudermaxe

Schon alleine wegen der Rabatt-Neufestsetzung ist der 1. Januar als Beginn wichtig. Wer das nicht berücksichtigt, zahlt eben länger den höheren Beitrag.

siola55  30.09.2017, 01:08

Lieber DerHans, da irrst du dich aber mal wieder mal ganz gewaltig!
Die directline hat meines Wissen unterjährige Kfz-Verträge angeboten; dann wird auch bei der verti dies nicht anders sein: ergo sind diese Kfz-Verträge auch nur unter dem Jahr kündbar mit Frist von 1 Monat zum Vertragsablauf und nicht wie von dir vorgeschlagen zum 31.12. Also mit deinem Wechsel-Stichtag 30.Nov. gehts die 100 Pro schief... :-((

DerHans  30.09.2017, 17:45
@siola55

Fast alle Versicherer haben den ersten Januar regelmäßig als  Hauptfälligkeit, weil zum 1. Januar der neu SF-Rabatt festgelegt wird. Auch Beitragsanpassungen werden zu diesem Termin fast zu 100 % fällig.

Wenn einzelne Versicherer das anders machen (möglich ist es übrigens überall), da ist der Kunde nicht unbedingt gut beraten. Weil seine neue Einstufung eben viel später erfolgt.

siola55  30.09.2017, 18:37
@DerHans

Weil seine neue Einstufung eben viel später erfolgt.

Lieber DerHans, hast heut' wohl einen schlechten Tag: die Besser- bzw. Schlechterstufung erfolgt grundsätzlich zum 1.1. jeden Jahres
(ausser bei der AdmiralDirect Monats-Police), egal ob Kalenderjahr oder unterjähriger Vertrag!
Nur wird beim unterjährigen Vertrag die neue Prämie erst mit der nächsten Hauptfällig wirksam; hat bei der Schlechterstufung auch einen Vorteil und nicht nur ein Nachteil bei der Besserstufung ;-)

Die Verti ist keine S..bande sondern Du kannst Deine Police nicht lesen. Und wenn es denn stimmt (?), dann fällt Dir jetzt erst auf dass Du keine erhalten hast ? Nee, iss klar.

Die Direct Line wurde nicht von der Verti übernommen sondern hat nur umfirmiert (das hast Du anscheinend auch nicht genau gelesen).

Also, bei der Verti ist nicht nicht immer der 01.01. die Hauptfälligkeit, sondenr nur wenn der Vertrag auch am 01.01.begann. Andernfalls läuft er genau 1 Jahr (z.B. vom 23.0717 bis 23.07.2018). Also kann die Antwort der Verti Sinn machen.

Nochwas, die Hauptfälligkeit geht aber auch aus Deiner aktuellen Rechnung hervor, guck da mla genau hin.

Übrigens, check24 taugt nicht die Bohne als Vergleichsmaßstab, da fehlen jede Menge guter und günstiger Versicherer.

Die Kosten erhöhen sich nicht während des laufenden Versicherungsjahres. Und die meisten neuen Preisinformationen gibt es eh erst im November.

Auch wenn es der Link einer Versicherung ist - so gibt er Dir doch für Dich interessante Informationen:

https://www.cosmosdirekt.de/autoversicherung/kfz-versicherungswechsel/

siola55  30.09.2017, 07:19
Wie funktioniert ein Versicherungswechsel?

Ein Wechsel ist grundsätzlich ganz einfach. Wichtig ist der Kündigungs-Stichtag am 30.11.
eines jeden Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt muss dem bisherigen
Versicherer die schriftliche Kündigung per Post oder Fax vorliegen.
Aufgrund des Stichtags versenden einige Versicherer die Beitragsrechnung erst sehr spät, damit ein Beitragsvergleich und die Entscheidung über einen Wechsel des Kfz-Vertrags erschwert wird.

Leider wird in dem Link fälschlicherweise

nur ein Kündigungs-Stichtag am 30.11.

genannt :-((

Dies ist jedoch nur zutreffend für die Kfz-Versich.verträge mit Ablauf zum 1.1. !
Es gibt aber noch die andere Variante mit unterjähriger Vertragslaufzeit, also nur unter dem Jahr mit Frist von 1 Monat kündbar!