Entschädigung für neue Nummernschilder durch Diebstahl?

3 Antworten

Diebstahl ist eine versicherte Gefahr der teilkasko Versicherung, daher wird der Schaden und die entstandenen Kosten abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung reguliert.

Im Gegensatz zur Kfz vollkasko und Haftpflichtversicherung, kennt die teilkasko Versicherung keinen Schadensfreiheitsrabatt, im Regulierungsfall gibt es daher auch keine Rückstufung.

Normalerweise gebe ich keine Tips an Leute die sich übermütig selbst im Internet versuchen zu versichern, aber du tust mir einfach leid und bei deinem Sachverstand ist es mir ein Rätsel, wie du auf die Idee kommst, auf Sonderrabatt, Sondereinstufungen der SF Klassen, Beratungshaftung und Hilfe im Schadensfall verzichten zu wollen? Geiz mag ja geil sein, trotzdem würde ich mich niemals vor Gericht von Dr. Google verteidigen lassen, oder wie in deinem Fall, sich den Versicherungslöwen ohne Hilfe zum Fraß ausliefern.

Mein Tip, zum 01.01. Kannst du möglicherweise deine Versicherung wechseln, such dir einen vertrauenswürdigen Versicherungsmakler vor der Haustür und lass ihn in Zukunft solche Fragen für dich beantworten. Das spart dir viel Geld, nicht nur bei den günstigeren Beiträgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Klar ist das über die TK versichert. Ob der Schaden über der SB liegt?

Rückstufung kennt die TK nicht.

Frag deine Versicherung. Dir kennen deinen Vertrag genau im Gegensatz zu uns.

Er hat doch geschrieben, "teilkasko versichert" mehr muß man nicht wissen. Die Selbstbeteiligung die er mit der Versicherung für teilkasko vereinbart hat,wird er ja wohl selbst kennen.... Zumindest wissen meine Kunden das mehrheitlich immer ganz genau.