wie sieht die Rechtslage aus bei Zahlungen bei Kassendifferenzen?

4 Antworten

Der neue Chef darf natürliche auch eine neue Regelung aufstellen. Er muss aber nachweisen, dass ihr das Manko verursacht habt, also jeder muss seine eigene Kassenschublade haben.

Heidrun1962a  23.02.2020, 09:15

Nein, der Chef kann das nicht "einklagen". Dann könnte er ja auch immer verlangen, dass Geräte die kaputt gehen ersetzt werden müssen. Wo ist da die Grenze?

Die klare Regelung ist die, dass Deine Kasse stimmen muss. Dafür bist Du verantwortlich und musst selbstverständlich auftretende Differenzen zahlen. Sonst könntest Du ja einfach nach Belieben in die Kasse greifen.

Wenn Deine Ex-Chefin kulant war, dann war das nett von ihr. Sei dankbar.

gfntom  22.02.2020, 18:49
Sonst könntest Du ja einfach nach Belieben in die Kasse greifen.

Natürlich ist das kein Grund.

Das In-die-Kasse-Greifen wäre ohne dies ein Delikt, dass damit, dass die Kassendifferenz nicht vom Angestellten ausgegelichen werden muss, natürlich NICHT legalisiert wird.

Das sind zwei verschiedenen Dinge!

archmage  23.02.2020, 14:00
@gfntom

Du bringt strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte durcheinander. Natürlich führt Vorsatz zu einer strafrechtlich relevanten Handlung. Ohne Vorsatz ist es in diesem Fall keine Straftat, zivilrechtlich aber unverändert relevant. Das Kassenprotokoll gibt an, wieviel Du eingenommen hast, dann muss auch dieser Betrag in Deiner Kasse sein.

Heidrun1962a  23.02.2020, 09:17

Dann müsste ich ja auch Ladendiebstahl ersetzen. Das kann der Mitarbeiter ja ach geklaut haben.

Nein, es ist das Risiko des Arbeitgebers. Er kann dich natürlich kündigen, wenn öfters Kassendifferenzen vorkommen.

archmage  23.02.2020, 13:59
@Heidrun1962a

Nein, das stimmt nicht. Die Kasse ist mitarbeiterspezifisch genau diesem Mitarbeiter zur Verantwortung übergeben. Nicht ohne Grund hat jeder Kassierer eine eigene Kassenlade und muss sich an der Kasse authentifizieren, damit gegen sein Konto abgerechnet wird. Das ist etwas ganz anderes als das Ladengeschäft insgesamt, das keinem einzelnen Mitarbeiter zugerechnet werden kann (und das komplett zu überwachen ja auch nicht in der Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters liegt, noch nicht mal in der der Sicherheitsleute).

Wenn das Kassenprotokoll sagt, Du hast 2000 € eingenommen, dann müssen auch 2000 € in Deiner Kasse sein.

Heidrun1962a  23.02.2020, 17:31
@archmage

ja, und wenn nicht 2000€ in der Kasse sind, dann zahlt das der Arbeitgeber. Bei 2100€ bekommt das ja auch nicht der Kassierer. Die Zuordnung ist, damit bei öfteren Fehlbeträgen die Kassiererin dort nicht mehr eingesetzt wird.

Fällt dir als Arbeitnehmer der Laptop herunter, dann zahlst du auch nicht für deinen Fehler. Das ist das Risiko des Arbeitgebers. So ist es auch mit Fehlbeträgen.

Es gibt eine Arbeitnehmerhaftung - das gilt auch für Kassendifferenzen.

Es muß aber ein Verschulden vorliegen; dann kommt es auf den Verschuldensgrad an; der ArbG muß das Verschulden nachweisen.

Wenn auch nur eine weitere Person Zugang zur Kasse hatte, kann ein Verschulden grundsätzlich nicht nachgewiesen werden. Zudem kommt es auf die Höhe der Differenz an; für Kleindifferenzen im Massengeschäft haftet man nicht; auch das bisherige Verhalten im Unternehmen muß berücksichtigt werden.

Wenn es ein Mankogeld gibt, muß man Kassendifferenzen daraus ausgleichen (aber max. monatlich nur bis zur Höhe des Mankogeldes - eine Übertragung nicht genutzten Mankogeldes in Folgemonate ist nicht zulässig).

Die Kassendifferenz vom Lohn einzubehalten ist unzulässig, wenn das Nettogehalt den pfändungsfreien Betrag nicht überschreitet (bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtung z. zt. 1.179,99 €).

Es ist zwingend notwendig jeden Einzelfall genau zu prüfen.

Zunächst sollte man nichts erstatten und kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.

Er darf die Kassendifferenzen nicht von dir ersetzt bekommen.