Kann ein Chef eine Geldstrafe an Mitarbeiter Weitergeben?

8 Antworten

Da hakt es ja wohl gewaltig, sowohl beim Chef als auch bei der Filialleitung!

Für die Decke ist eindeutig der Vermieter bzw der Chef zuständig.

Für die Sauberkeit im Laden wären die Verkäufer nur zuständig, wenn Ihnen diese Arbeit explizit angewiesen worden ist. Und selbst dann kann der Chef bei mangelnder Reinigung nur arbeitsrechtliche Sanktionen ergreifen (zB Abmahnung), aber in keinem Fall hart er ein Anrecht auf Schadensersatz*.

*ausgenommen wäre der Fall, dass die Verkäufer die Filiale trotz Anweisung vorsätzlich oder grob fahrlässig verrecken lassen. Allerdings muss er das vor Gericht beweisen können!

Das ist definitiv illegal.

Der Betrieb ist für die Sauberkeit verantwortlich und muss entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Nein das Bußgeld ist an den Chef gegangen , also muss er zahlen und nicht Ihr.

Natürlich können auch Bußgelder an Mitarbeiter verteilt werden , dann müßt Ihr die Strafe zahlen, aber da dies nicht so war zahlt Ihr natürlich nicht.

Diese Strafe hat nichts mit euch zu tun und ist auch in keinem Fall von euch zu tragen.

Nein, würde ich ganz sicher nicht bezahlen.