Arbeitsgegenstand verloren. Wer zahlt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das dürfte unter grobe Fahrlässigkeit laufen.

Der Arbeitgeber könnte ja auch auf die Idee kommen, dass du dieses Paket irgendwo hin verscherbelt hättest.

Prinzipiell, sofern du keinen besonderen Grund findest, absolut deine Verantwortung.so Leid es mir tut. Wird ja hoffentlich Versicherung geben aber viele Arbeitgeber verstehen da keinen "Spaß" - du könntest höchstens, sofern deine Arbeitsbedingungen sehr schlecht waren (sehr viele Pakete in sehr kurzer Zeit auszuliefern, etc.) anmerken, dass du kaum in der Lage warst alles zu erfüllen und völlig überarbeitet aber das ist dann meistens eher etwas für das Arbeitsgericht.

Vielleicht wird das Ding noch gefunden und ins Fundbüro gebracht. Sonst wäre es wohl eine Fahrlässigkeit. Ich hoffe du hast Glück.

Du musst dem AG den Zeitwert des EC-Lesegerätes erstatten!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung