Wie sieht das rechtlich bei Provokation aus?

7 Antworten

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Hi Jules,

ein Aspekt wird praktisch von allen Antworten vernachlässigt, daher möchte ich den nochmals aufgreifen. Hannes hat ihn zutreffend in den Kommentaren benannt:

Sollte eine Beleidigung noch gegewärtig sein (gerade ausgesprochen werden), so liegt ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf die Ehre vor, der sehr wohl im Rahmen der Notwehr beendet werden kann.

Gleichwohl muss man hinzufügen, dass die zeitlichen Grenzen ("gegewärtig") äußerst eng zu verstehen sind, ein Angriff auf die Ehre ist bei einer Beleidigung daher nach dem Aussprechen beendet.

Dein Fall scheint sich auf eine nachzeitige Reaktion zu beziehen, diese ist nicht mehr gerechtfertigt. Sicherlich wird das aber in der Strafzumessung berücksichtigt.

Viele Grüße, JS

Anzeigen kannst du jeden. Dafür muss nichts vorliegen, damit du das machen kannst. Sollte es sich allerdings um eine falsche Beschuldigung handeln, kannst du haftbar gemacht werden. Dennoch ist eine Anzeige keine Kategorie die wichtig wäre. Eher eine Verurteilung.

Doch auch hier, deine Körperverletzung wird nicht durch die Provokation gerechtfertigt. Also um deine Frage zu beantworten, anzeigen kann sie dich. Eine Verurteilung sieht dann anderes aus. Grundsätzlich rechtfertigt eine Provokation nicht, dennoch können bestimmte Vorraussetzungen vorliegen die einer Verurteilung entgegenstehen.

Neapelgelb  15.01.2017, 16:29

Damit eine Anzeige angenommen/verfolgt wird muß schon eine Straftat vorliegen/angezeigt werden.  Sonst schickt dich die Polizei einfach wieder weg. 

ValentinDupree  15.01.2017, 16:34
@Neapelgelb

Schon richtig, nur vor den Ermittlungen ist dies kaum beweisbar. Wenn ich sage: Ich wurde von einer unbekannten Person verprügelt. In Wahrheit saß ich aber den ganzen Tag auf meinem dicken Po im Büro, dann wird die Anzeige so erstmal aufgenommen.

Das ist doch die ganze Crux mit der PKS, jeder hält die für was besonderes und meint da Besonderheiten herauslesen zu können. Nur wenn ich noch bei meiner Anzeige sage, ich bin sicher mein Nachbar wars, dann wird es sogar als "Täter ermittelt" aufgeführt.

 Aber die Statistik der Strafverfolgung da kümmert sich niemand. 

Darum, Anzeigen sind keine Kategorie die von belang ist.

Neapelgelb  15.01.2017, 18:57
@ValentinDupree

Wenn ich eine falsche Anschuldigung ausspreche, mache ich mich selbst strafbar. Das sollte man schon dazu sagen, wenn man behauptet, man könne jemanden anzeigen, auch wenn gar nix vorliegt. 

ValentinDupree  15.01.2017, 18:59
@Neapelgelb
Sollte es sich allerdings um eine falsche Beschuldigung handeln, kannst du haftbar gemacht werden.

Keine Sorge ich weiß was ich tue. ;)

Ich behaupte auch nicht nur, das Anzeigen ohne weiteres möglich sind. Ich weiß es. Darum gibt es den Paragraphen der falschen Verdächtigung. Ein Korrektiv.

Du könntest die Person wegen Beleidigung nach § 185 StGB anzeigen. Aber:  verbales rechtfertigt niemals Gewalt.

Hannes789  15.01.2017, 17:26

Wenn die Beleidigung gegenwärtig ist, ( Die Beleidigung noch ausgesprochen wird ) währe Gewalt Anwendung im Rahmen der Notwehr durchaus erlaubt. 

Damit kann grundsätzlich auch Notwehr gegen Beleidigungen oder unerwünschte Bildaufnahmen ausgeübt werden.

Quelle:

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe

MaikGold  15.01.2017, 17:29
@Hannes789

Habe ich auch schon oft gelesen. Und beleidigte Polizisten wenden diese Notwehr ja auch öfters an.

Ich persönlich halte aber bei schmähenden Wörtern Gewalt grundsätzlich für unangebracht, mitunter nicht verhältnismäßig.

Wurzelstock  15.01.2017, 17:52
@Hannes789

Hannes, das ist eine Trockenübung. Ist die Beleidigung ausgesprochen, dann "ist die Beleidigung bereits verwirklicht und der Angriff erledigt."

Das steht so in deinem Link.

furbo  15.01.2017, 18:39
@Hannes789

Richtig. Das Problem ist die Gegenwärtigkeit. Nur bei einer fortdauernden Beleidigung wäre Notwehr tatsächlich möglich, da sie ja darauf abzielt, einen Angriff zu beenden. Ist der Angriff schon beendet, ist es auch mit einer Notwehr aus.

furbo  15.01.2017, 18:40
@MaikGold

Habe ich auch schon oft gelesen. Und beleidigte Polizisten wenden diese Notwehr ja auch öfters an.

Dass Polizisten Notwehr anwenden, ist eigentlich die Ausnahme. Deren Maßnahmen richten sich i.d.R. nach Verwaltungsrecht.

MaikGold  15.01.2017, 18:43
@furbo

Notwehr und Maßnahmen nach Verwaltungsrecht - Unterschied?

Wurzelstock  16.01.2017, 01:09
@furbo

(Furbo, mal abgesehen von der juristischen Akribie finde ich die gesetzliche Situation persönlich unbefriedigend.

Es gibt nämlich Charaktere, die gezielt durch verbale Aggression eine Gewalttätigkeit generieren, um sich einen Rechtsvorteil zu verschaffen. - So, wie ich es im Wild-West Beispiel angeführt habe.

Meiner Meinung geht es dabei um Unterwerfung durch strukturelle Gewalt, wobei ein Schaden durch Tätlichkeit als Teil der Strategie bewusst in Kauf genommen wird. Zu strafrechtlichen Konsequenzen kommt es deshalb auch nur dann, wenn der intrigante Kontrahent zu hoch gepokert hat - nicht unbedingt aus Scham.

Aber ich kann mich irren. In der Vorlesung begann seinerzeit  der Dozent die kausale Verkettung erst ab dem ersten Hieb.)

furbo  16.01.2017, 06:02
@MaikGold

Wieso weisst du das nicht? Jeder halbwegs Rechtskundige weiss, dass sich Polizeibeamte zwar auch auf das Notwehrrrecht beziehen können, es aber i.d.R. nicht müssen, da der Verwaltungszwang ausreicht.

furbo  16.01.2017, 06:05
@Wurzelstock

In der Vorlesung begann seinerzeit  der Dozent die kausale Verkettung erst ab dem ersten Hieb

Auf den ersten Hieb muss nicht gewartet werden. Es reicht für die Notwehr aus, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht. 

MaikGold  16.01.2017, 09:10
@furbo

Wieso ich das nicht weiß? Weil ich von Recht genau 0 Ahnung habe und nur dummen Mist schreibe, vor denen du diverse Gutefrage.net User ja immer warnst....

MaikGold  16.01.2017, 09:13
@furbo

Ich sehe bei verbal geäußerten Beleidigungen auch im juristischen Sinne keinen Angriff.

Daher halte ich die Notwehr oder auch verwaltungsrechtliche Gewaltmaßnahmen allein bei schmähenden Wörtern für rechtlich arg bedenklich.

furbo  16.01.2017, 09:18
@MaikGold

Beleidigung ist ein Angriff auf ein Rechtsgut, die Ehre. Und dieses Rechtsgut darf man verteidigen, notfalls mit Gewalt. 

MaikGold  16.01.2017, 09:26
@MaikGold

Bestes Beispiel ist dieses ( Fake- ) Video hier:

https://www.youtube.com/watch?v=27o2hdOFPXo

Die Polizisten gehen und haben offenbar die Identität des Wohnungsinhabers längst geklärt. Darauf wird einer der Polizisten beleidigt.

Ob nun das stürmen der Wohnung und das festhalten des Täters nur durch die 2 Beleidigungen ( "Du Wi**ser/Sie Wi**ser" ) gerechtfertigt ist, wage ich zu bezweifeln.

Zwar fragt der Polizist nach dem "Du Wi**ser" noch einmal tolerant und mahnend nach, und hätte nach Einsicht des Täters wohl keine weitere Maßnahme ergriffen, und der Täter beleidigt ihn dennoch noch einmal ( "Sie Wi**ser" ), aber hier muss man den Täter ja zu gute halten, dass er keine beleidigenden Wortsalven hinausposaunte, sondern nach "Sie Wi**ser" der "Angriff" beendet war.

Dennoch stürmen die Polizisten ohne das ein gegenwärtiger "Angriff" oder Gefahr in Verzug vorlag die Wohnung, und überwältigen zu viert - oder auch nur zu dritt - den Mann.

Juristisch sehe ich hier also durch die Polizisten den Hausfriedensbruch und die gefährliche Körperverletzung als gegeben an.

MaikGold  16.01.2017, 09:28
@furbo

Ja notfalls. Aber ab wann ist bei Beleidigung die Gewalt als Verteidigung gerechtfertigt.

Info:  Mir geht es hier nicht ums diskutieren, sondern ums verstehen und dazulernen.

Wurzelstock  17.01.2017, 22:15
@MaikGold

MaikGold - das ist hier doch schon ausreichend geklärt durch den Link von Hannes. Der dort erklärende Jurist stellt gewissermaßen fest, dass Du einem aufs Maul hauen darfst, damit ers nicht aufmachen kann, um dich zu beleidigen. Aber Du darfst ihm nicht aufs Maul hauen, weil er dich gerade beleidigt hat.

Du hast dich auf alle Fälle strafbar gemacht, du darfst nämlich niemanden körperlich angreifen. Wenn er dich beleidigt etc. kannst du ihn aber ebenfalls anzeigen.

MaikGold  15.01.2017, 17:14

Es kam ja noch nicht zur Gewalt.

JuliusVIII  15.01.2017, 20:16

*Würdest dich strafbar machen

Das ist die klassische Wild-West-Situation.

"Zieh!" ruft der schnelle Revolverheld vorher.

Und nachher: "Ihr habt's alle gesehen: Er hat zuerst gezogen."

Wenn Du zuschlägst, bist Du rechtlich erledigt - mit oder ohne Provokation.