Beschuldigt wegen Sachbeschädigung ohne Grund?

7 Antworten

Wenn Du da gar nicht beigewesen bist dann teile der Polizei so mit,das aber ohne weitere Angaben,Dein Cousin muss sich dann entweder selber zur Sache äussern oder sich nicht dazu äussern was sein Recht ist,Du gibst nur an das er den Wagen von Dir hatte,Du musst Deinen Cousin nicht be oder entasten,Du warst da nicht dabei und kannst zur Sache somit auch keine Angaben machen.

MUSS ich der Polizei aber mitteilen, dass mein Cousin Zugriff auf das Fahrzeug hatte oder kann ich auch diese Aussage verweigern?

@poebler

Das musst oder solltest Du schon angeben,noch besser wäre wenn Dein Cousin das der Polizei selber mitteilt,mehr muss er da ja auch nicht angeben,das Auto war nicht gestohlen gemeldet somit hält sich die Polizei ersteinmal an den Halter,und ob der Waschstrassenbesitzer sich noch an Gesichter erinnern kann ist eine andere Frage,somit bleibst Du dann ersteinmal der beschuldigte.

Du bist wohl Halter des Autos. Bei einem Cousin hast du eventuell ein Zeugnisverweigerungsrecht, was die Personalien des Verwandten angeht.

Bloß setzt du dich dem Risiko aus, dass du erkennungsdienstlich behandelt wirst, damit dem Mitarbeiter dein Foto gezeigt werden kann. (wird danach vernichtet)

Auch wenn der Mitarbeiter keine Zeuge sein sollte, ist die Indizienlage auch schon ziemlich plausible.

Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn ich meine Aussage verweigere und meinen Cousin nicht belaste? Muss ich denn angeben, wer Zugriff auf das Auto hatte oder kann ich dies auch verweigern?

@poebler
Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn ich meine Aussage verweigere und meinen Cousin nicht belaste?

Beugehaft für 6 Monate.

Du hast kein Zeugnisverweigerungsrecht und wenn du dich auf eins berufst, das du nicht hast, kannst du so lange eingeknastet werden, bist du ihn benennst.

Muss ich denn angeben, wer Zugriff auf das Auto hatte oder kann ich dies auch verweigern?

Du musst angeben, dass du dein Fahrzeug zu der Zeit an deinen Cousin (Name, Anschrift, Geburtsdatum) verliehen hattest.

Bei einem Cousin hast du eventuell ein Zeugnisverweigerungsrecht, was die Personalien des Verwandten angeht.

Nö.

@kevin1905

Stimmt; Cousin ist 4. Grades.

Wir können hier nicht wissen warum 2 Personen die Beschuldigten einer Sachbeschädigung sind.

Wenn Du einer der Beschuldigten bist, warum glaubst Du, dass Dein Cousin unschuldig ist? Du warst dabei hast alles gesehen.

Dein Cousin muß zwar nicht seine Unschuld beweisen, aber der Mitarbeiter wird zu dem Hergang der Beschädigung Angaben machen können, und dazu benötigt der Richter keine weiteren Beweise um ein Urteil zu sprechen.

Was solltest Du davon haben den Automaten zu beschädigen? Es war nicht Dein Geld.

Jeder ist bis zum Beweis seiner Schuld erstmal unschuldig. Wenns keine Zeugen und keine Kamera gibt steht Aussage gegen Aussage.

Der Typ hat sich seinen Automaten wohl nicht selbst beschädigt nur um jemanden "ohne Beweise" was anzuhängen.

Der Automat war bestimmt schon vorher defekt, das wissen wir leider nicht. Fakt ist, dass da Geld eingeworfen wurde, welches nicht vom Automaten erkannt wurde und auch nicht mehr herauskam. Es kann auch möglich sein, dass es nicht bemerkt wurde, dass das Display defekt ist und deshalb Geld eingeworfen wurde. Sprich, dass Geld in den defekten Automaten geworfen wurde, weil dieser nicht als defekt deklariert wurde..

@poebler

Da hilft nur abwarten, der Verkäufer muss beweisen können das dein Cousin es auch war.

Ohne Beweise/Zeugen hat er kein recht jemanden auf Sachbeschädigung anzeigen zu können.