Ist es Notwehr, wenn ich jemanden einmal schlage, der zuvor mir Gewalt androhte und schubste?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz:

Ein Angriff ist dann gegenwärtig, wenn er a) unmittelbar bevorsteht, b) gerade stattfindet und c) noch andauert.

Du musst also nicht warten, bis du angegriffen wirst. Wenn ein angriff unmittelbar bervorsteht, darfst du dich wehren.

Der Angriff des Begleiters war zudem auch rechtswidrig. Notwehr war aus deiner Sicht erlaubt.

Man könnte argumentieren, dass deine Beleidigung "blöde Kuh" ein Angriff war (auch Ehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut) und der Begleiter Nothilfe leisten wollte. Deine Beleidigung war aber schon beendet.


Das war Notwehr, wenn es so abgelaufen ist wie du schreibst.

Meine Einschätzung.


Tididirk 
Fragesteller
 26.08.2016, 21:52

Exakt so!

sehe Ich genauso. Die waren zu zweit warum solltest Du ihnen etwas in aller Öffentlichkeit tun , dass das jeder sieht.

Kannst argumentieren, glaubst nicht an den lieben Gott und hälst auch noch die andere Backe hin

Jup das war Notwehr,die gilt ja schon wenn er dich physich angreift in dem Falle (schubst).Nur musst du aufpassen manchmal wird der Betroffene zum Täter und das war schon sehr oft der Fall vorallem da er seine Freundin als Zeugin hat die zu seinem gunsten aussagen kann,falls es soweit kommen sollte.

Tididirk 
Fragesteller
 25.08.2016, 01:14

Danke, habe ebenfalls eine Zeugin.

Moreanswers  25.08.2016, 01:27

Dann ist gut.

Tididirk 
Fragesteller
 25.08.2016, 11:22

Nochmal Danke, der "Gegner" hat mich kontaktiert und seine Schuld/Mitschuld zugegeben. Ich überlege mir jetzt sogar mich an den eventuellen Kosten für den Zahn zu beteiligen.

Moreanswers  25.08.2016, 12:26

kein Thema

knifflige sache. sobald deine faust? im einsatz war, ist das etwas anderes als wenn du im eine mit der offenen hand klatschen würdest..

ob ein faustschlag? gerechtfertigt war....fraglich..

Tididirk 
Fragesteller
 25.08.2016, 01:44

Frag ich mich auch!

Naja, am besten wäre es nicht zu schlagen. Auch nicht die Fäuste vor den Körper heben, sonder fläche Hände, welches große Auswirkungen bei Zeugen hat!! Die könnten sonst denken das Sie angeriffen haben. Sie hätten die Polizei holen können. Es ist wirklich blöd, da sie den Spieß sozusagen umgedreht haben. Und es keine Notwehr wäre, da er keine Waffen hatte. Sie hätten ihn kampfunfähig machen können, zb kräftiger hib am nacken. Ich kenne mich jetzt aber nicht mit dem Gesetz aus, ich forde Si hiermit auch nicht auf Gewalt gegen andere Menschen anzuwenden.

Tididirk 
Fragesteller
 25.08.2016, 01:43

Lieber wäre es mir auch gewesen, garnicht zu schlagen. Ist sehr unglücklich verlaufen. Wollte Ihn bestimmt nicht verletzten, habe auch absolut kein Blessuren an meiner Hand. Wusste auch nicht, wie ich Ihn von mir halten sollte.