Ist Provokation nicht strafbar oder doch?

3 Antworten

Sobald die Provokation mit Beleidigungen einher geht, wäre sie strafbar.

Was ist eine Beleidigung im juristischen Sinne gemäß § 185 StGB?

Beleidigung im Sinne des § 185 StGB bedeutet ein „Angriff auf die Ehre einer anderen Person durch die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung.“ Abzugrenzen ist hierbei bloße Schmähkritik von Werturteilen. Bloße Schmähkritik umfasst insbesondere Schimpfworte wie „Ar...loch“, „Nichtsnutz“ „Id..t“ etc. Hier kommt es dem Beleidiger gerade darauf an, dem Anderen in seiner Ehre zu verletzen, die Diffamierung steht im Vordergrund, die Kritik im Hintergrund. Dabei nutzt es auch nichts, wenn der Gegenüber faktisch wirklich ein Idiot ist. Dies ist keine sachgerecht artikulierte Kritik. Anders sieht es bei Werturteilen aus, diese sind durch das deutsche Grundgesetz von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG geschützt! Kritische Meinungsäußerungen dürfen daher nicht nach § 185 StGB bestraft werden. Ein geäußerter Vergleich polizeilicher Handlungen mit „SS-Methoden“, ist z. B. noch von der Meinungsfreiheit gedeckt, so dass eine Anzeige wegen Beleidigung hier scheiterte.

Quelle: https://www.advocado.de/blog-artikel/anzeige-wegen-beleidigung-was-sie-jetzt-tun-sollten.html

Grüße 

Christian

Nicht die feine Art aber strafbar ist nur die Handlung.

wenn du dann zuschlägst ... haste die schlechteren karten