Wie schreibt man einen Brief an die Versicherung?

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Schadensmitteilung

Versicherungs-Nr.......

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie hiermit über folgenden Schaden informieren .....Beschreibung.....

Ich bitte um Regulierung.

Mit freundlichen Grüßen ...

Ort und Datum nicht vergessen. Auch hebe dir eine Kopie auf und vermerke, wann du das Original abgeschickt hast.

Ich denke, diesen STERN hast Du voreilig vergeben. DENN: bevor Du nicht die Zustimmung der Versicherung hast, daß sie den Schaden übernimmt, würde ich nichts machen, als auf die Antwort der Vers. warten. Manchmal muß man auch vorher einen Kostenvoranschlag einreichen!!

@WilliPahl

.. na der Brief dient doch erstmal der Information der Versicherung, damit die dann was machen. Was soll alsi daran falsch sein. Sie hat weder bereits die Reparatur beauftragt noch sonst was anderes an Kosten gehabt. Regulierung ist das Zauberwort. --und danke für den Stern.

@angy2001

Ich wollte ja wissen wie man den Brief schreibt und das war ja schon alles .Und angy2001 hat es halt am besten beschrieben .

@s1992

..ist halt nur doppelte Arbeit...

Handelt es sich bei der Tür um eine aus einer Mietwohnung oder Eigenheim? Wichtig ist immer bevor Du eine Schadenmeldung machst, daß Du Dir das "Kleingedruckte" gut durchliest! Laß Dir von Deiner Vers. eine Schadenmeldung schicken und füll sie wahrheitsgemäß aus.

Das kann man auch formlos mit einem Brief machen, dazu braucht es keines Formulars.

@angy2001

Irrtum, die Vers. versenden IMMER ein Formblatt, da man bei der Schadenmeldung mit der Unterschrift beeidet, daß die Angaben wahrheitsgemäß und man davon Kenntnis hat, daß alle Schäden in einer Datei notiert werden, lesbar für ALLE Versicherer! Diese Datei ermöglich die Bekämpfung von Versicherungsbetrug!

Ruf bei deinem Versicherungsmakler an und schildere die Situation. Wenn er gut ist, wird er Dir die Schreibarbeit abnehmen, frag danach und lass nicht locker. Die verdienen ihr Geld an Dir!

Einfach anrufen. Die schicken dir dann eine Schadensmeldung zu die ausgefüllt werden muss...

dafür ist der vermieter zuständig....wenn die tür nicht eingeschlagen wurde

Was für eine Tür?

@angy2001

upps, überlesen.