keine lohnfortzahlung im krankheit im, minijob

6 Antworten

Dass Du nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall" auch in einem Minijob diesen Anspruch hast, wurde hier ja schon oft genug geantwortet; das Gesetz macht keinen Unterschied, um welche Art von Arbeitsverhältnis es sich handelt!

Der Anspruch entsteht, wenn Du mindestens 4 Wochen ununterbrochen im Beschäftigungsverhältnis warst. Dauert die Erkrankung allerdings länger als 6 Wochen, hast Du im Minijob allerdings keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse nach der 6. Woche.

Du musst Dir auch keine Gedanken deswegen machen, dass die Firma klein ist und eventuell über Gebühr finanziell belastet werden könnte!

Betriebe mit nicht mehr als 20 Arbeitnehmern müssen sich an einem Umlageverfahren beteiligen, über das ihnen der Großteil der Kosten, die ihnen durch eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehen, von den Krankenkassen erstattet wird.

Wenn ein Arbeitgeber also diese angebliche finanzielle Belastung anführen sollte, macht er dem betroffenen Arbeitnehmer etwas vor und versucht schlicht und einfach zu betrügen.

Hallo,

auch im Minijob hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

  • Damit du wieder ruhiger schlafen kannst......lach
  • habe ich dir mal den Link der Minijob-zentrale kopiert.

Hier kannst du ganz klar die Gesetzgebung sehen. Zusätzlich auch noch jede Menge andere Infos zum Thema Mini-job.

Es mag sein, dass manche Arbeitgeber versuchen den Angestellten etwas zu erzählen oder sich weigern zu zahlen.

Sollte etwas in der Art bei dir vorkommen, kannst du dich bei der Mini-Job Zentrale auch über weitere Schritte informieren.

  • Es geht hier einzig und allein um dein gutes Recht
  • Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, ist das nichts anderes, als gesetzeswidrig zu handeln.
  • Das ist nicht nur unzulässig sondern auch kriminell und stafbar.

Hier nun mal der Link für dich.

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/20_arbeitsrecht/node.html

Wenn mein Tipp für dich eine hilfreiche Antwort war, bedanke ich mich für deine Bewertung.

Gute Bessereung

Das ist nicht nur unzulässig sondern auch kriminell und stafbar.

So sehr ich Deiner Betonung der Rechte von Minijobbern auch zustimme: diese Aussage ist allerdings falsch.

Durch die Verweigerung der Entgeltfortzahlung entsteht ein zivil-/arbeitsrechtlich durchzusetzender Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber (3 Jahre Verjährungsfrist nach BGB, wenn es keine mindesten 3-monatige arbeitsvertragliche oder mindestens 1-monatige tarifvertragliche Ausschlussfrist gibt).

Strafrechtlich ist die Verweigerung nicht sanktioniert, der Arbeitgeber macht sich also nicht strafbar im strafrechtlichen Sinn und wird auch nicht "kriminell" durch die Vorenthaltung.

Hallo Ellawilma,

das Recht ist hier auf Deiner Seite!

Die Firma MUSS 6 Wochen lang die Lohnfortzahlung leisten, auch bei einem Minijob!

Notfalls musst Du es einklagen! Aber Du würdest alles bekommen.

Erkundige Dich doch bei deinen Kollegen, ob schon einmal einer so lange Krank war und wie die Firma dann gezahlt hat. Oder frage einfach mal deinen Vorgesetzten.

Vielleicht machst Du dir unnötig sorgen!

Erst mal abwarten...

Wenn Du den Minijob auf Stundenbasis ausübst (also die - unregelmäßig - gearbeiteten Stunden bezahlt bekommst...), dann sieht's eh schlecht aus mit Lohnfortzahlung. Wenn Du dagegen im Minijob geregelte Arbeitszeiten hast, steht Dir auch die Lohnfortzahlung zu. (Nach meinem Kenntnisstand.) Und wenn die dann nicht kommt, bleibt Dir am Ende nur der Gang zum Anwalt und gegebenenfalls zum Gericht.

Wenn Du den Minijob auf Stundenbasis ausübst (also die - unregelmäßig - gearbeiteten Stunden bezahlt bekommst...), dann sieht's eh schlecht aus mit Lohnfortzahlung.

Wie kommst Du denn da drauf?!? Denn das ist falsch!

Selbstverständlich besteht auch bei unregelmäßiger Arbeitszeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, nur entspricht er dann nicht der festen Entlohnung bei regelmäßiger Arbeitszeit, sondern errechnet sich auf Basis des Entgelts der vorangegangenen 13 Wochen/3 Monate vor der Erkrankung oder - wenn die zu leistenden Stunden vorher schon feststanden, z.B. bei langfristig angelegten Schichtplänen - entsprechend dem Entgelt, das ohne die Erkrankung erzielt worden wäre!

Eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle erhält man auch bei mini Job, ja ich hab auch schon solche Sachen gehört aber rechtlich ist das der Arbeitgeber verpflichtet ist Lohnforzahlung zu leisten. LG.