Kann nächstgelegene Inklussionsschule Schüler mit Förderbedarf ablehnen weil Förderschule ihn ausgeschult hat?

5 Antworten

Habt Ihr über homeschooling nachgedacht? DAS wäre doch bei solch einem Kind das beste, vor allem, wenn die Schulpflicht nicht mehr greift. Dann könnte man das Kind ganz individuell zum Lernen bringen! Frei nach dem Motto: Wir müssen nicht die Kinder motivieren, damit sie Erfolg haben, sondern wir müssen ihnen Erfolge verschaffen, damit sie motiviert sind!

Guck mal den Film Alphabet.

In eier Inklusionsklasse werden die Probleme vermutlich nur verschärft, selbst wenn jemand das Kind nehmen will. Warum hat ihn die Förderschule ausgeschult?

Bring ihm bei, was Du selber kannst und gerne machst - das ist meist die beste Strategie!

Und denk immer dran: Jungs lernen durch Taten, nicht durch Worte! Laß ihn einen Jungen sein! Unsere Schulen sind leider auf Mädchen ausgerichtet, die armen Jungs kommen da immer zu kurz.

https://www.youtube.com/watch?v=PIKuDKxyc24

Er bekommt mittlerweile durch einen Schulbegleiter übers Jugendamt Unterricht. Der "Lehrer" kommt nach Hause und will Unterricht machen. Funktioniert aber eher schlecht, da zu Hause das Spielzeug ist, der Kühlschrank, das Bad, das Kinderzimmer, etc.
statt wirklich was zu lernen machen die alles andere.

Er wurde wegen Verhaltensauffälligkeiten ausgeschult. Allerdings war dies auch viel dem Konzept der Schule verschuldet. Jeden Morgen gab es einen Stuhlkreis in dem die Kinder 20 bis 30 Minuten regelrecht ausgequetscht wurden, was sie für Probleme haben, was im Elternhaus gewesen ist usw. Also jeden Morgen müssten sich die Kinder von allen anderen Kindern der Klasse deren Probleme anhören und ihre eigenen preisgeben. Und die Lehrer führen akribisch Buch. Über irgendwelche schlimmen Sachen, die die Kinder da von andren hören und die belasten wurde man als Eltern nicht informiert um es aufzuarbeiten.
Z.b dass ein Kind sich ein Messer an den Hals gehalten hat oder sich ein Kind dort absichtlich geritzt hat.
Auch, dass unser Kind über das Geländer im ersten Stock kletterte und springen wollte, wurde uns erst eine Woche später durch Zufall erzählt.
Die schulbegleitung sagte es war quasi jeden Morgen eine therapiesitzung, nur ohne die Themen aufzuarbeiten. Dann war quasi durch erfragen des Lehrers klar, zwei Drittel der Klasse ist heut nicht Arbeitsbereit. Dann gabs 10 Minuten ein paar Aufgaben und dann wurden die Kinder in irgendeine Ecke geschickt zum Spielen.
Die Tische waren teilweise direkt vor der Wand, so dass die Kinder die Wand anstarren mussten, wenn sie dort sitzen.
Was die Kinder in der Schule an Aufgaben nicht schafften (und das war schon sehr wenig) sollten die Kinder auch nicht zu Hause nachholen. Das wurde uns extra gesagt und auch den Kindern wurde es gesagt. Was nicht geschafft wurde, wurde einfach gar nicht gemacht. Das war natürlich ne super Lektion für die Kinder. Die wurden nachher gefragt, willst du arbeiten, wenn die nein sagten mussten die nicht. Wenn es Konflikte in der Klasse gab, war der Unterricht auch vorbei. Die schulbegleitung meinte die Kinder sitzen wie auf nem Pulverfass und warten förmlich darauf, dass es Konflikte gibt um fertig zu sein.
Unter den Kindern, auch den Lehrern gegenüber, gab es einen Umgangston der echt mit üblen Schimpfwörtern geprägt war.
Und Kinder mit ADHS, und auch mit seelischer Behinderung (wie bei uns) werden leider häufig in diese förderschulen mit sozial-emotionalem Schwerpunkt gesteckt. Allerdings sind dies eigentlich Erziehungshilfeschulen, was diese Kinder nicht brauchen.
Aber Regelschulen haben zu große Klassen, weshalb es Ihnen dort schwer fällt sich zu konzentrieren und nicht ablenken zu lassen.
Da das alles nicht geklappt hat an dieser Schule, hat die Schulleitung ihn ausgeschult.

@Tamajoschi07

Sieh zu, daß er ausgeschult wird, dann kannst Du alleine loslegen. So wie ich das lese, ist Dein Sohn ohne Klassenkameraden besser dran. Wr müssen uns dringend von dem Gedanken verabschieden, daß "Schule" etwas ist, das Experten für uns erledigen müssen.

statt wirklich was zu lernen machen die alles andere.

Hm... alles, was man tut, hilft zum Lernen. Du glaubst gar nicht, was ich alles mit meinen Kindern gemacht habe ;-) Anfangshaben wir sehr versucht, uns an den Lehrplan zu halten - aber wozu? Überlege Dir, was Dein Kind später wirklich braucht, und dann, was er jetzt braucht, um seelisch stabil zu werden - und dann los!

Das ist meist gar kein richtiger Schulstoff - das kann alles später noch kommen. Es gibt es eine "Schule" in Amerika, die davon überzeugt ist, die Kinder überhaupt erst mit 10 in die Schule zu stecken und vorher eben "Leben" zu lernen.

Mach mit ihm den Haushalt (da sieht er ja die Notwendigkeit), nutze Backen und Kochen zum Lernen von Buchstaben oder für Matheaufgaben - aber nur, wenn es Spaß macht, sonst gibt es Lernblockaden.

Disziplin kann man bei Hausarbeiten einüben, das Lernen von Kulturtechniken muß mit Freude verbunden sein. Sonst bringt das eh nichts.

Hallo Tamajoschi07,
mir sind zwei Sätze aufgefallen:

Jetzt hat die Schule beim Schulamt die Aussetzung der Schulpflicht beantragt. ……Deshalb ist das Kind seit über 7 Monaten zu Hause.
Eine Schule kann nicht einfach ausschulen, sondern nach dem Antrag der Schule an das Schulamt wird zunächst einmal durch das Schulamt überprüft und dann der Förderort in Abstimmung mit den Eltern festgelegt. Das heißt: Nicht ihr kümmert euch um den weiteren Schulbesuch, sondern das Schulamt.

§ 40(2) des Schulgesetzes NRW:(2) Für Kinder und Jugendliche, die selbst nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung nicht gefördert werden können, ruht die Schulpflicht. Die Entscheidung trifft die Schulaufsichtsbehörde; sie holt dazu ein Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde ein und hört die Eltern an.

Solange da keine weitere Entscheidung getroffen ist (schriftlich durch das Schulamt), besucht dein Kind weiterhin die bisherige Schule.

Wenn deinem Kind dann tatsächlich "Bildungs- und Schulunfähigkeit" attestiert wird (und zwar schriftlich durch das Schulamt!), kannst du weiterhin darauf bestehen, dass durch das Schulamt die Beschulung durch Hausunterricht sichergestellt wird.

§ 1 des Schulgesetzes für NRW, an den schließlich auch der Rhein-Sieg-Kreis gebunden ist, sagt schließlich aus:
Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

Zweiter Satz: ……nächstgelegenen Grundschule…..müssten erst Rücksprache mit Schulamt und der alten Schule halten.

Das ist korrekt. Die müssen auch auf die Entscheidung des Schulamtes warten.

Zum Schluss: Die Schulpflicht endet auch nicht, sondern (siehe oben) sie ruht. Wenn sich also die Situation deines Kindes ändert, ist er wieder schulpflichtig. Und dann wäre wieder das Schulamt dran, den Förderort festzulegen.

Ja, die Gesetzte kenne ich auch. War das erste, was ich nachgelesen habe.
Schriftlich haben wir vom Schulamt nichts. Er bleibt momentan einfach so nach mündlicher Absprache der Schule zu Hause. Denn die Suspendierung ging nur bis Ende Dezember.
Das Schulamt teilte uns auch mit, wenn die Schulpflicht ruht, ruht auch der Anspruch auf Ersatzbeschulung (Hausunterricht).
Da ja bis jetzt nur eine Schule und klasse besucht wurde, sehe ich nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft.
Normalerweise gibt es Klassen- oder Schulwechsel, bevor ein Kind als unbeschulbar "abgestempelt" wird.
Denn in der Klinikschule, die er über 3 Monate besuchte, stellten die fest, dass er versucht dich vor der Arbeit zu drücken. Mit diversen Strategien.
Die Lehrerin dort meinte, es sei sehr deutlich, dass diese Verhaltensauffälligkeiten den Unterricht betreffend teils erlerntes verhalten ist.
Er hat in seiner Schule gelernt: wenn ich nicht will, muss ich nicht!
Und machen die Lehrer das nicht immer, rebelliert er sehr stark.
Nach einem Monat, wo die Lehrerin in der klinikschule dies aber konsequent nicht duldete, fing er an immer mehr mitzumachen und sein Verhalten entspannte sich zunehmend. Er machte dort auch große Fortschritte.
Von daher kann es sehr wohl auch an der Schule gelegen haben, was sich ebenfalls mit den Beobachtungen der schulbegleitung deckt.
Somit könnte es bei einem schulwechsel besser werden. Aber Schule und Schulamt stehen dem regelrecht im Weg und geben ihm nicht mal die Chance.

@Tamajoschi07

Hallo Tamajoschi0/,
da hast du schon eine Menge unternommen. Nach deiner Beschreibung hätte ich auch einen Schulwechsel für angemessen gehalten.
Ich hatte zitiert aus § 40 Schulgesetz NRW. Da hieß es unter anderem:…. selbst nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten sonderpädagogischer Förderung…..
Und dieses Ausschöpfen aller Möglichkeiten muss geschehen sein und es muss vor allem dokumentiert sein. Hier hat man aber wohl nicht alles ausgeschöpft.

Daher möchte ich dich auf eine Sache aufmerksam machen. Du hattest geschrieben:
Schriftlich haben wir vom Schulamt nichts. Er bleibt momentan einfach so nach mündlicher Absprache der Schule zu Hause.

Das ist erstaunlich. Denn im Allgemeinen läuft bei einem VOSF (Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs) nichts ohne Beteiligung der Eltern. Das Schulamt für den Rhein-Sieg-Kreis war (früher? – heute noch?) der Meinung, dass auch keine Entscheidungen ohne die Eltern läuft.

Es ist mir regelrecht verdächtig, dass hier einiges oder vieles nur über mündliche Absprache (die übrigens auch dokumentiert sein muss!) gelaufen ist. Da scheint wohl jemand seiner Sache nicht sehr sicher gewesen zu sein.

Du könntest also darauf bestehen, dass du alle Unterlagen einsehen darfst – angefangen von dem ersten Gutachten VOSF mit dem Übergang zur Sonderschule bis zu den Gutachten der Gesundheitsbehörde und der Dokumentation über das Elterngespräch.

Anschließend hast du zwei Möglichkeiten:
-Du nimmst alles zur Kenntnis, schonst deine Nerven und versuchst, deinen Sohn so gut wie möglich zu Hause zu fördern.
Oder:
-Du beauftragst einen Fachanwalt. Mir ist zumindest bekannt, dass (vor längerer Zeit zwar, aber dennoch) ein Schulamtsdirektor des Schulamtes in Siegburg schon bei der Ankündigung, einen Anwalt einzuschalten, ein Kind nicht zur Sonderschule geschickt hat, obwohl der entsprechende Förderbedarf bestand.

Und schließlich kannst du auf einem schriftlichen Bescheid über den Förderort deines Sohnes bestehen. Darin sollte dann auch stehen, unterwelchen Bedingungen dein Sohn wieder als schulfähig betrachtet wird und an welche Schule er dann gehen soll.

Übrigens würde ich nicht empfehlen, ihn an eine integrative Grundschule zu schicken.

Die Lehrkräfte (und auch die in der Schulkonferenz beteiligten Eltern) versuchen zwar mit viel Idealismus, eine Integration zu verwirklichen, sind aber auf diesem Gebiet nicht so versiert wie Sonderpädagogen. Und die Kräfte, die an der Grundschule dazu eingesetzt werden sollen, stehen oft nicht zur Verfügung.

@Nadelwald75

Hallo Tamajoschi07, noch ein Hinweis: Wenn du vom Schulamt Einsicht in die Akten haben willst, dann schriftlich beantragen. Entweder stimmt man zu oder lehnt ab. Das müsste dann ebenso schriftlich mit Begründung geschehen - und da wird man sich schwertun.

Wie alt ist denn das Kind?

Gerade eine Förderschule kann doch nicht einfach sagen: Dieses Kind ist unbeschulbar. Was hat er denn für Handycaps?

Warum geht ihr denn nicht einfach zum Städtischen Schulamt und beschwert Euch da mal? Die wissen wahrscheinlich gar nicht, was in dieser Förderschule so abgeht.

Dafür sind die da, das ist deren Job. Wenn man mit Schulen Probleme hat, wendet man sich an das Schulamt.

lg Lilo


Das ist doch bereits geschehen.

@Hooks

Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man als Eltern da auftaucht oder die Schule ihren Eindruck da vermittelt. Scheint ja nicht zusammenzupassen.

@LiselotteHerz

Genauso ist es. Immer wieder persönlich dorthin gehen und anrufen usw ...musste das auch selber in die Hand nehmen 

@Bieni79

Ich würde die Sache ganz in meine eigenen Hände nehmen. Eine Mutter kennt ihr Kind am besten, und wenn man sich über Fördermöglichkeiten informiert, kann man seinen Kindern eine ganze Menge beibringen, ohne die störenden Einflüsse.

Das ganze scheint ja schon seit Monaten zu schwelen und nicht besser zu werden - diese Chance würde ich unbedingt nutzen!

Mal ganz zu schweigen von der immensen personellen Unterbesetztheit im sozialen Bereich.

Leider ist das Schulamt auf der Seite der Schule. Denn wir waren ja schon beim Schulamt. Mehr als einmal.
Vor Ort, e-Mail, telefonisch...
Beim letzten Mal hab ich durch Zufall vom jedenfalls erfahren dass es einen Termin geben soll dazu.
Wir als Eltern waren nicht eingeladen. Daher bin ich einfach auf gut Glück hin, hab mich in das Büro von der Schulamtsmitarbeitetin gesetzt und gesagt da es um mein Kind geht, und ich es wichtig finde dabei zu sein,  hab ich mich quasi selbst eingeladen. Schulleitung und Schulamt fanden das nicht so gut. Das Jugendamt fand es dagegen sehr gut. Auch, dass ich versucht hab zu erklären, warum es an dieser Schule möglicherweise nicht geklappt hat, empfand die Schule sofort als Angriff. Obwohl ich sachlich blieb. Hätte ich sie angreifen wollen, hätte ich die vor allen gefragt, warum sie der schulbegleitung von Anfang an verbot mit uns Eltern zu sprechen, wenn die Schule nicht dabei ist.
Also so einfach ist das leider nicht mit einfach zum Schulamt gehen und sich beschweren.
Eine Krähe hakt der anderen schließlich kein Auge aus.
Und auch bei Schulen/Förderschulen geht's um Geld.  (Aussage von Schulamt mit dem Geld)

Magst du mal schreiben warum er als unbeschulbar gilt. Vielleicht ist eine Kinder- und Jugendpsychiatrische Tagklinik eine Alternative. Da wäre er beschult und würde eine fundierte Diagnose bekommen. Oft kannst du mit Diagnose und Empfehlungen einer KJP wesentlich weiter kommen. Wenn ein Kind von einer E-Schule als unbeschulbar "abgestempelt" wurde, dann ist es sehr sehr schwierig wieder einen Schulplatz zu bekommen. Lass dir bitte auch die Wahrnehmungen der Schulbegleitung schriftlich geben, dann kannst du auch das zu den Berichten zu deinem Kind beilegen.

Darf ich fragen wo du her kommst ?

Wir haben lange nach einer geeigneten Schule für unseren Sohn gesucht, und auch eine gefunden.

Man müsste wissen wieso er nicht an der schule bleiben konnte usw? 

Am besten immer und immer wieder selber zum Schulamt,  und immer und immer wieder anrufen...ich glaube ich habe sie so genervt , das sie deswegen ihre Zustimmung für diese Schule gegeben haben 😀

Wenn du magst kannst du mich anschreiben.

Lg

Wir sind im Rhein-Sieg-Kreis zu Haus.
Für ab der 5. Klasse hätte ich auch eine passende Schule. Die sich auch auf solche Kinder spezialisiert hat und ihn nehmen würden. Da hatte ich bereits letztes Jahr ein Gespräch.
Aber die nehmen leider erst ab 5. klasse.
Und er wäre jetzt erst dritte, bzw muss die Dritte klasse auf jeden Fall wiederholen.
Wo ist eure Schule denn?

@Tamajoschi07

Warum kannst Du ihn nicht selber beschulen / unterrichten?

Ok das ist natürlich eine ganz andere Gegend. Wir hatten hier die Möglichkeit unseren Sohn direkt in die 1 klasse zu geben. Dort an der Schule kann er auch seine Lehre machen. Das macht es alles viel einfacher. Ich drücke ganz feste die Daumen das sie eine Lösung / Schule finden. ich weiß wie schwer das ist und welche Sorgen man sich um sein Kind macht 😕😕