Wie oft darf man Autos,ob Gebraucht oder Neu , kaufen und verkaufen ohne Gewerbeanmeldung?

9 Antworten

Hallo Raabtt,

gemäß § 1 Abs. 1 Handelsgesetzbuch ist gewerbliches handeln " eine selbstständige, planvolle, auf gewisse Dauer angelegte und wirtschaftliche Tätigkeit gegen Entgelt".

Du siehst also, eine genaue Definition gibt es nicht, bis wann man noch privat und ab wann genau man gewerblich handelt. Das entscheidet im Zweifelsfall ein Richter nach eigenem Ermessen aufgrund der schwammigen Rechtsschrift.

LG

naja es gibt 2 versionen des Autoverkauf : 

1.Version : du kaufst ein auto ,meldest es NICHT auf dich an,sonder verkaufst es weiter = Gewinnabsicht da brauchst du auf jeden fall ein gewerbe sonst gibbet stress mit dem Finanzamt.

2.Version : du kaufst ein auto,meldest es an,benutzt es eine zeitlang und dann verkaufst du es,das ist legetim,solange dir das finanzamt nicht einen gewinn nachweisen kann,in der regel wird das bei einem Fahrzeug gar nicht geprüft,aber auch hier gilt eine obergrenze von 6 fahrzeugen (stand aus den 90ern),ansonsten wirst du seitens des finanzamtes als händler eingestuft und bekommst post.und von der staatsanwaltschaft sicherlich auch.

Das beurteilt jedes Finanzamt evtl. etwas anders. Aber wie schon geschrieben wurde: entscheidend ist die Gewinnabsicht. Wird die unterstellt, wird auch eine gewerbliche Tätigkeit mit allen Folgen unterstellt.

Drei Monate sollte das Fahrzeug auf dich zugelassen sein damit man dir keinen gewerblichen Handel unterstellen kann

Bei einem Fahrzeug wird niemand was sagen, verkaufst du aber jedes Jahr >3 Autos mit Gewinn, ohne die jew 3 Monate auf dich zugelassen zu haben, musst du damitvrechnen als Händler betrachtet zu werden - und als solcher kannst du keine Garantie bei privaten Käufern ausschließen !

Da gibt es keine feste Grenze. Wenn du mit dem Vorsatz herangehst, dass du das wiederholt machen willst, bist du schon Gewerbetreibender und anzeigepflichtig.

Das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge.

In der Praxis wird man dir gewerbliches Handeln spätestens dann unterstellen, wenn du ein drittes Fahrzeug anbietest, das nicht auf dich zugelassen ist bzw. war.