Wie viele Autos darf man imm Jahr Privat Verkaufen?

5 Antworten

Die Zahl die ich im Kopf habe ist von Anno Kniesel.

Das ist aber immer so eine Sache... macht man etwas nur um Steuern zu sparen, dann behandelt ein das Finanzamt so, als hätte man das eben nicht getan.

Außerdem sind Gewinne bei Verkäufen von beweglichen Sachen ohnehin steuerpflichtig. Ausgenommen Dinge des täglichen Bedarfs und die Dinge die länger als ein Jahr im Eigentum waren. Das nennt sich private Veräußerungsgeschäfte und ist in § 23 EStG genauer beschrieben.

Ich würde auf so dünnem Eis kein "Hobby" betreiben. Und das ist allerdings nur die Seite des Finanzamtes. Das Gewerberecht kann da noch anders mit umgehen. Also auch da keine wirklich tragfähige Idee.

Sollte Dir das so am Herzen liegen, dann bleibt Dir nur der Weg zum Steuerberater oder Rechtsanwalt, was der konkret für einen solchen Fall in Erfahrung bringt.

Wie sich das dann für Sammler verhält ist eine andere Sache. Wobei der Sammler in der Regel Autos wohl länger behalten wird. Und das Sammeln von bestimmten Autos mit einer relativ hohen Fluktuation riecht schon von Haus aus nach Gestaltungsmissbrauch. Damit ist dann wohl auch dieser Weg als verbaut zu betrachten.

Was das ganze für Gewährleistungsansprüche gegenüber Kaufenden bedeutet möchte ich auch nicht prüfen müssen.

Zusammengefasst und wiederholt: Alles dünnes Eis. Um die Gewerblichkeit und das Zahlen von Steuern kommt man so nicht rum. Was auch schwer sein wird, wäre die Vermittlung von Kauf- und Verkaufinteressierten. Denn da würde ich in Deinem Fall mit dem Gewerbeamt auch sprechen. Das wird vermutlich als Maklertätigkeit gesehen und da gibt es einen ganzen Haufen von rechtlichen Vorschriften und die Steuerpflicht wäre auf alle Fälle erfüllt.

Das Hobby wird sich dann wohl nur noch durch das Lesen von Anzeigen und den Schweinemarkt-Besuchen betreiben lassen. Wie gesagt, als rechtlichen Rat kannst Du das nicht nehmen. Nicht nur weil zu viele Fragen offen sind. Dazu kommen ja auch meine Ansichten. Wie beim Stichwort täglicher Gebrauch.

Sobald du so etwas machst, um regelmäßig (das können schon 2-3 PKW sein) damit Geld zu verdienen, bist du gewerbsmäßig tätig und musst das anmelden (Gemeinde, Stadt, Finanzamt) und alle Abgaben zahlen. Wie willst du die Haftung für deine Arbeit (ohne KFZ-Meister-Betrieb) klären? Überlege es dir gut...

Es gibt keine Freimenge ! Wenn du wiederholt Autos mit Gewinn weiterverkaufen willst, dann musst du das schon von Beginn an als Gewerbe anmelden (§ 14 GewO). Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht. Ob du tatsächlich damit etwas verdienst, ist gewerberechtlich egal. Und eine Einkommensteuererklärung musst du natürlich auch abgeben.

Weil der Gebrauchtwagenhandel zu den besonders überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen (§ 38 Abs. 1 Nr. 1b GewO) gehört, versteht das Gewerbeamt da bei auch keinen Spaß. Bei fehlender Anmeldung drohen hohe Bußgelder.

Du MUSST sogar ein Gewerbe anmelden! Hast du überhaupt so viel Kohle um die Autos kaufen zu können? Hast du überhaupt Ahnung von Autos??

Ganzlautlach - sorry, aber die Frage ist so albern und gleichzeitig so naiv ... spätestens beim dritten Auto pro Jahr kommt das Finanzamt. Natürlich muss der Gewinn versteuert werden. Oh man, lass es einfach sein ...

Merken die ja auch voll