Darf ich selbstgemalte Bilder steuerfrei verkaufen?

7 Antworten

Das ist eine künstlerische/freiberufliche Tätigkeit und kein Gewerbe. Man muss die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit nur dem Finanzamt melden.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Wenn du das langfristig vorhast und auf Gewinn abzielst, musst du Gewerbe anmelden. Dann fällt auch Gewerbesteuer an - allerdings gibt es auch hier einen Freibetrag von 24.500 EUR / Jahr (Gewinn).

Wenn dein gesamtes zu versteuernde Einkommen unter 9.408 EUR im Jahr liegt, musst du keine Einkommenssteuer zahlen. Falls du darüber kommst, fällt Einkommenssteuer an nach Paragraph 15 EStG.

Du musst also auch andere Einkünfte einbeziehen.

Künstler unterliegen nicht der Gewerbesteuern

es fällt Einkommensteuer gem §18 EstG an

Freiberufliche Tätigkeit isd §18 EstG

somit entfällt die Gewerbesteuer.

zur Einkommensteuer §18 EstG

zu versteuern ist der Gewinn (Einnahmen./. Ausgaben) wenn er den Grundfreibetrag übersteigt