Barverkauf bei angemeldetem Onlinehandel?

4 Antworten

du könntest dem Käufer Rabatt einräumen weil du Versand/Verpackung sparst und ihm eine günstigere Rechnung erstellen. Dann ist es legal. Ansonsten wäre es Steuerhinterziehung

Wenn er es bucht, ist es auch keine Hinterziehung. Ein Beleg waere natürlich hilfreich, aber was soll das mit den Rabatten? 

@rednblack

ich bin davon ausgegangen dass er bei Barverkauf einfach die Mehrwertssteuer weg lässt und deswegen Alternativen genannt

@newcomer

Wenn er keinen Ärger will, muss er auch beim Barverkauf Umsatzsteuer in Rechnung stellen (wenn er nicht die Kleinunternehmerregelung gewählt hat).

Hallo Bastellrakuwe,

die Möglichkeit besteht, aber immer mit einer Rechnung - Kassenzettel sonst

ist es Steuerhinterziehung. Wenn Sie etwas gewerbl. Verkaufen sind Sie verflichtet einen Kaufbeleg Rechnung Kasselzettel auszuhängigen, von der Steuerhinterziehung mal abgesehen. Wie soll der Kunde nachweisen das er den Artikel bei Ihnen gekauft hat ? Zur eigenen Sicherheit würde ich nicht auf einen Beleg nach den gesetzlichen Bestimmungen verzichten. Bei Abholung durch den Kunden können Sie im auch eine Rechnung erstellen mit dem Hinweis Abholung.

Das Gewerbeamt interessiert es nicht, ob du persönlich oder online verkaufst, solange der Betriebssitz der gleiche (angemeldete) ist.

Die wollen nur wissen, WER WO WAS verkauft. Das Wie ist egal.

Hast du keinen Drucker? Ein Barverkauf schließt doch die Erteilung einer Rechnung nicht aus.

Ok, dann weiß ich jetzt Bescheid. Also immer eine Rechnung schreiben, auch wenn der Kunde eigentlich gar keine will, mit dem Vermerk "Barverkauf".