Vorladung in der Ermittlungssache

9 Antworten

Ich gehe davon aus, dass er als Mitbeschuldigter angehört werden wird, wenn andere Kinder ausgesagt haben, dass er massgeblich daran beteiligt war. Aber hey, überleg mal, dein Sohn ist 6 Jahre alt. Er ist noch nicht strafmündig. Das einzige was sein kann, ist dass ihr als seine Eltern und die Eltern des anderen 'Täters' zu Schadenersatz verpflichtet werdet.

Du muß mit deinem Sohn zu dem Ladungstermin hingehen. Wenn er sich durch eine Aussage selber belastet muß er keine Aussage machen. Wahrscheinlich haben ihn andere aber schon belastet. Strafrechtlich kann er nicht belangt werden weil er nicht strafmündig ist. Du kannst aber, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, Schadenersatzpflichtig sein. Deswegen könnte auch das Jugendamt euch überprüfen.

Aber ist es den vom Gesetz her so das ich meinen 6 Jährigen Sohn nicht alleine für eine kurze Zeit spielen lassen darf??

@niss15

Aber ist es den vom Gesetz her so das ich meinen 6 Jährigen Sohn nicht alleine für eine kurze Zeit spielen lassen darf??

Zunächst geht es hier um Ermittlungen einer Strafsache. Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich: § 828 (1) BGB.

Dein Sohn kann und soll also beruhigt den Tathergang schildern.

Zivilrechtlich (Schadensersatz) sieht es so aus:

Theoretisch kann niemand sein Kind ununterbrochen beaufsichtigen. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht wird daher regelmäßig verneint - es sei denn, dein Kind ist als Steinewerfer, Missetäter oder Mitläufer bei grobem Unfung bekannt. Dann wird der Geschädigte erfolgreich seinen Schaden von euch als Eltern ersetzt verlangen können nach dem Motto: ihr wisst, dass so etwas passiert, wenn ihr euer Kind unbeaufsichtigt lasst!

HTH

G imager761

Ich bin mir nicht sicher, ob Dein Junge überhaupt vorgeladen werden darf, Du als gesetzlicher Vetreter natürlich, aber nicht ein 6 jähriger !

Ich denke mir mal, dass Du bereits ausführlich mit ihm darüber gesprochen hast und eine Vorladung wuerde eine emense Belastung für einen 6jaehrigen darstellen.

Befrage doch zum Ablauf die sozialen Dienste des Jugendamtes Deiner Stadt, die koennen Dir sicherlich genaue Auskunft geben!

also wenn er beschuldigter wäre - würde sich der brief etwas anders anhören. da müsste dann normalerweise etwas drinstehen wie "wird ermittelt gegen" oder sowas. oder dann evtl ne direkte vorladung (wäre auch weng anders formuliert).

von daher glaub ich eher, die hören jetzt alle an die dabei waren (und daher schonmal verdächtig sind) und schauen dann wer wirklich als täter in frage kommt.

also hingehen und schauen was se sagen. dafür drücken kannst dich vermutlich so oder so nicht....

ich danke euch allen sehr das ihr so schnell geantwortet habt, da ich mich noch nicht so hier auskenne wie mann auf sowas antwortet nimmt es mir nicht böse es ist an euch alle die mir hier einen Rat gegeben haben. Also hin gehen werde ich auch auf jeden Fall und er soll die wahrheit sagen wie es war, was ja auch sehr beruhgend ist das er noch nicht Strafmündig ist, und wie auch ihr vermutet ist es erst mal so das die sich alle anhören wollen die dabie waren um überhaupt erst mal zu sehen wer da was gemacht hat da war ich mir nicht so sicher weil es nicht im brief nicht genau zu erlesen war als was er nun jetzt aussagen sollte

Dein Sohn ist definitiv nicht als Beschuldigter geladen, weil Kinder unter 14 jahren niemals Beschuldigtenstatus haben können. Auch wenn sie die Straftat begangen haben, gelten sie lediglich als Zeugen. Dass von einer Anhörung und nicht von einer Vernehmung die Rede ist, liegt ebenfalls daran, dass dein Sohn ein Kind ist. Kinder werden nicht belehrt und dann vernommen, sondern lediglich "angehört"; das heißt, der Kriminalbeamte redet mit ihm und schreibt dann sinngemäß seine Äußerungen auf. Zur Info für die Akte, quasi.

Eine Verletzung der Aufsichtspflicht könnte im Raum stehen, und damit hängst du selbst mit drin, weil du als Erziehungsberechtigte eigentlich sowas verhindern solltest. Allerdings kann man von keinem Mensch erwarten, sein Kind 24 Stunden pro Tag im Auge zu haben. Also würde ich auch das recht locker sehen...

Geh einfach mit dem Kurzen hin und hör dir an, was der Beamte zu sagen hat.