Wie muss ein Firmenwagen berechnet werden, wenn man zur Mitte des Monats anfängt?

4 Antworten

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rep666 
Fragesteller
 01.04.2017, 20:01

Danke für die Antwort. Was ein dummes Gesetz!

verreisterNutzer  01.04.2017, 20:10
@rep666

Gerne :)

habakuk63  01.04.2017, 22:22
@rep666

Nein, das Gesetz ist SEHR Firmenfahrzeug- Nutzer freundlich! Denn der Gesetzgeber könnte auch sehr genau hinschauen und analysieren, wie viel private Nutzung im Durchschnitt bei den Firmenwagen vorliegt und dann 3% oder 5% als Wert festlegen und dann?

Müsstest auch DU nicht nur einmal 14 Tage (gefühlt ungerechtfertig) versteuern, sondern immer 3% bis 5%, was ist dir lieber?

verreisterNutzer  01.04.2017, 23:16
@habakuk63

Das ist leider falsch dargestellt, @habakuk63

Bei außergewöhnlich geringer Privatnutzung gibt es sogar die Möglichkeit, die tatsächliche Nutzung (durch Führen eines Fahrtenbuches) zu dokumentieren, und diese dann monatlich individuell zu versteuern / sozialzuversichern.

Nur kann man nicht dauernd zwischen der Pauschalierung und der individuellen Berechnungsmethode "hin- und herwechseln".

Die 300,00 € wurden Dir nicht vom Lohn abgezogen.

Wenn Du Deine Gehaltsrechnung richtig anschaust, wirst Du folgendes feststellen:

Zunächst werden die 300,00 € Deinem Bruttogehalt zugerechnet.

Dann werden von diesem höheren Bruttogehalt die Lohnsteuer und die Sozialversicherung berechnet, und danach werden die 300,00 € wieder abgezogen.

Im Ergebnis führt das zu höheren Abzugsbeträgen.

Es werden dir keine 300 € vom Lohn abgehalten. Du musst diese 300 € "als geldwerten Vorteil" versteuern. Wenn man dir etwas abhält, läuft da entschieden etwas falsch.

rep666 
Fragesteller
 01.04.2017, 19:54

Bei mir steht "Nettolohn" und darunter "Abzug geldw. Vorteil 300 Euro" und darunter 300 Euro weniger als der o.g. Nettolohn. Unabhängig davon: Müssen denn bei Mitte des Monats nicht 150 Euro da stehen?

verreisterNutzer  01.04.2017, 19:57
@rep666

Nein, siehe meine Antwort!

verreisterNutzer  01.04.2017, 20:07
@verreisterNutzer

Zum Verständnis:

° Kfz-Nutzung (für private Zwecke) ist ein sog. Geldwerter Vorteil gegenüber einem Arbeitnehmer, der eben keinen Firmenwagen zur Vergügung hat.

° Dieser Geldwerte Vorteile ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig (erhöht somit die spätere Rente :))

° In der Gehaltsabrechnung erscheint der Geldwerte Vorteil zunächst einmal oben bei den Bruttobezügen, damit sie in das Steuer- und SV-Brutto einfließen.

° Da der Geldwerte Vorteil keine Zahlung ist, sondern nur versteuert und sozialversichert wird, muss er unten in der Abrechnung natürlich wieder abgezogen werden.

==> Nun alles klar, @rep666 ?

Anm.: So etwas lässt man sich gewöhnlich vom Lohn- und Gehaltsbüro erklären (oder hat sich bereits vor Vertragsunterzeichnung darüber informiert)...

Nein, weil es auf die tatsächliche private Nutzung nicht ankommt. Siehe auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.3.2013, VI R 31/10, VI R 46/11, VI R 42/12 und VI R 49/11).

rep666 
Fragesteller
 01.04.2017, 19:57

Es geht jetzt nicht um private oder berufliche Nutzung. Ich habe das Auto erst mitte des Monats erhalten und würde gerne wissen, ob dann auch 1% oder 0.5% berechnet werden müssen

habakuk63  01.04.2017, 22:15
@rep666

1% egal wie viel private Nutzung vorliegt. Also auch bei nur 14  Tagen im Monat.