Wie muss ein Firmenwagen berechnet werden, wenn man zur Mitte des Monats anfängt?
Ich habe zur Mitte des Monats bei einer Firma angefangen und zur selben Zeit einen Firmenwagen bekommen. Mir wurde nun 1% (300 Euro) des Firmenwagenwerts vom Lohn abgezogen. Da ich den Wagen aber erst seit einem halben Monat habe, müsste der geldwerte Vorteil doch in dem Fall mit 0.5 % berechnet werden, bzw. dürfte mir nur die Hälfte abgezogen/berechnet werden, so dass ich eig. 150 Euro hätte mehr bekommen müssen. Ist das so richtig?
4 Antworten
Offensichtlich ist eine anteilige Berechnung einer Kfz-Nutzung steuerrechtlich nicht statthaft ==> siehe
Gerne :)
Nein, das Gesetz ist SEHR Firmenfahrzeug- Nutzer freundlich! Denn der Gesetzgeber könnte auch sehr genau hinschauen und analysieren, wie viel private Nutzung im Durchschnitt bei den Firmenwagen vorliegt und dann 3% oder 5% als Wert festlegen und dann?
Müsstest auch DU nicht nur einmal 14 Tage (gefühlt ungerechtfertig) versteuern, sondern immer 3% bis 5%, was ist dir lieber?
Das ist leider falsch dargestellt, @habakuk63
Bei außergewöhnlich geringer Privatnutzung gibt es sogar die Möglichkeit, die tatsächliche Nutzung (durch Führen eines Fahrtenbuches) zu dokumentieren, und diese dann monatlich individuell zu versteuern / sozialzuversichern.
Nur kann man nicht dauernd zwischen der Pauschalierung und der individuellen Berechnungsmethode "hin- und herwechseln".
Die 300,00 € wurden Dir nicht vom Lohn abgezogen.
Wenn Du Deine Gehaltsrechnung richtig anschaust, wirst Du folgendes feststellen:
Zunächst werden die 300,00 € Deinem Bruttogehalt zugerechnet.
Dann werden von diesem höheren Bruttogehalt die Lohnsteuer und die Sozialversicherung berechnet, und danach werden die 300,00 € wieder abgezogen.
Im Ergebnis führt das zu höheren Abzugsbeträgen.
Es werden dir keine 300 € vom Lohn abgehalten. Du musst diese 300 € "als geldwerten Vorteil" versteuern. Wenn man dir etwas abhält, läuft da entschieden etwas falsch.
Bei mir steht "Nettolohn" und darunter "Abzug geldw. Vorteil 300 Euro" und darunter 300 Euro weniger als der o.g. Nettolohn. Unabhängig davon: Müssen denn bei Mitte des Monats nicht 150 Euro da stehen?
Nein, siehe meine Antwort!
Zum Verständnis:
° Kfz-Nutzung (für private Zwecke) ist ein sog. Geldwerter Vorteil gegenüber einem Arbeitnehmer, der eben keinen Firmenwagen zur Vergügung hat.
° Dieser Geldwerte Vorteile ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig (erhöht somit die spätere Rente :))
° In der Gehaltsabrechnung erscheint der Geldwerte Vorteil zunächst einmal oben bei den Bruttobezügen, damit sie in das Steuer- und SV-Brutto einfließen.
° Da der Geldwerte Vorteil keine Zahlung ist, sondern nur versteuert und sozialversichert wird, muss er unten in der Abrechnung natürlich wieder abgezogen werden.
==> Nun alles klar, @rep666 ?
Anm.: So etwas lässt man sich gewöhnlich vom Lohn- und Gehaltsbüro erklären (oder hat sich bereits vor Vertragsunterzeichnung darüber informiert)...
Nein, weil es auf die tatsächliche private Nutzung nicht ankommt. Siehe auch Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.3.2013, VI R 31/10, VI R 46/11, VI R 42/12 und VI R 49/11).
Es geht jetzt nicht um private oder berufliche Nutzung. Ich habe das Auto erst mitte des Monats erhalten und würde gerne wissen, ob dann auch 1% oder 0.5% berechnet werden müssen
1% egal wie viel private Nutzung vorliegt. Also auch bei nur 14 Tagen im Monat.
Danke für die Antwort. Was ein dummes Gesetz!