Wie lange nach einer erbrachten Dienstleistung, kann ich diese noch berechnen? Gibt es eine Frist?

3 Antworten

Die Leistungen können noch bis zum Ende der Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Ein Bsp.: Ich als Steuerberater kann meinen Kunden nichtabgerechnete Leistungen im Jahre 2010 noch Leistungen bis einschließlich 01.01.2007 zurück berechnen.

Das kann manchmal für die Kunden ganz ekelig sein, aber auf der anderen Seite.. wenn man die Arbeit gemacht hat und die Berechnung im Rahmen bleibt finde ich das schon in Ordnung

Der Anspruch verjährt 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist.

artman 
Fragesteller
 15.09.2010, 10:05

Danke! Wo findet man diese Info (welches Gesetzbuch z.B.)?

bitmap  15.09.2010, 10:13
@artman

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ §§ 195 und 199.

Regelverjährung nach § 195 BGB, 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist