Krankengeld Anspruch verjaehrungsfrist

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die krankenversicherung hat mir erst in einem brief (serienbrief) geantwortet (zum ankreuzen) dass alles richtig berechnet wurde. damit hab ich mich nicht abfertigen lassen und hab geantwortet dass das krankengeld nicht 70 von 100 beträgt und unrechtens ist. daraufhin kam eine dreiseitige beschriebung mit formeln zur krankengeldberechnung. die behaupten natürlich dass alles richtig ist. das schreiben habe ich meiner gewerkschaft gegeben, da kümmert sich jemand drum. der meint die machen das falsch.

zulagen zum gehalt sind variable und zielerreichung, tarifvertraglicher lohn/gehaltsausgleich bzw. zuschläge welche vom verkaufsumsatz abhängig sind. EntgFG 1a §4

mir hat man gesagt dass die verjährung rückwirkend nur 6 monate sind, wo bestehen denn 6 monate?

Dafür gelten keine besonderen Verjährungsfristen. Wenn das Krankengeld falsch berechnet wurde, hast du Anspruch auf Nachzahlung. Für das Krankegeld werden sämtliche beitragspflichtigen Einkommen zusammengerechnet.

Mein Arbeitgeber hat anscheinend meiner Krankenkasse nur das Grundgehalt gemeldet. Aber die haben auch geschrieben als ich von Krankengeldbezug in Erholungsurlaub und zurück in Krankengeldbezug ging dass das Einkommen zugrunde gelegt wird welches vor Beginn der Erkrankung gazahlt wurde, jedoch habe ich zu diesem Zeitpunkt Krankengeld bezogen. "Da ich in diesem Monat Krankengeld bezogen habe, wird das vereinbarte Arbeitsentgelt der Krankengeldberechnung zugrunde gelegt....."

Ich würde meine Krankenkasse anschreiben und es einfach versuchen rückwirkend die Erstattungen noch zu erhalten. Wenn die Krankenkasse kullant ist, war schließich ihr Fehler, wird sie die Beträge noch gutschreiben.