Beeinflusst Umsatzsteuer-Erstattung Gewinn/Verlust (GmbH)?

3 Antworten

Da Sie als GmbH Ihre (Steuer-)Bilanz und GuV elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz) und auch Ihre (Handels-)Bilanz beim Bundesanzeiger hinterlegen müssen, ist eigentlich eine Buchhaltungssoftware unbedingt notwendig.

Ihre Buchhaltungssoftware würde hier niemals Ihre Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer als Ertrag oder Kosten berücksichtigen, da diese Steuer lediglich auf Bilanzkonten verbuchen würde. Es stellte sich also gar nicht die Frage.

Um noch einmal konkret Ihre Frage zu beantworten: Nein, die besagten 19 EUR sind nicht Teil Ihrer GuV, da Sie eine Bilanz/GuV erstellen müssen - die USt/VSt ist aus Sicht der GuV gewinneutral.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die E-Bilanz (Finanzamt), die Hinterlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger sowie sämtliche Steuererklärungen elektronisch versenden. Ihre Buchhaltungs- und Bilanzsoftware sollte eine entsprechende elektronische Schnittstelle verfügen, damit alles im richtigen Format bei den Institutionen ankommt.

Exkurs: Wenn man als kleinerer Unternehmer eine Einnahmen-Überschussrechnung macht anstatt einer Bilanz, so wären die USt und VSt in der Tat Erträge und Kosten, die sich kurzfristig auf die Besteuerung auswirken. Langfristig (also über mehrere Jahre betrachtet) neutralisiert sich aber dieser Effekt.

Nein, die USt wird auf den entsprechenden USt-Konten gebucht, das sind keine Aufwendungen bzw. Erträge.

Nein, Rückstellungen und Abgrenzungen sind kostenneutral.

LogitechM570 
Fragesteller
 22.05.2021, 18:54

Aber tatsächlich sind es ja dann 200 € Verluste und nicht 219 €, weil das Finanzamt die 19 € erstattet hat?

ronalda  22.05.2021, 18:56
@LogitechM570

Du buchst die 100€ und die 19 € auf verschiedene Konten.

Highlands  25.05.2021, 15:50
@LogitechM570

Die UST ist immer "neutral" und beinflusst nicht den Gewinn oder Verlust.