Beeinflusst Umsatzsteuer-Erstattung Gewinn/Verlust (GmbH)?
Wird die Umsatzsteuer-Erstattung bei einer GmbH in die GuV einberechnet?
Als Beispiel, wenn ich 2020 eine Dienstleistung für 119 € inklusive MwSt. in Anspruch genommen habe, dafür also 19 € Umsatzsteuer gezahlt habe und das Finanzamt mir diese 19 € im Jahr 2020 nach der Umsatzsteuervoranmeldung zurückgezahlt hat und wenn ich jetzt 2021 die Körperschaftssteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und die Bilanzen für 2020 mache, muss ich dann diese 19 € in die GuV einberechnen?
Nehme an, dass ich 219 € Verluste gemacht habe inklusive dieser Dienstleistung mit Umsatzsteuer, muss ich jetzt die 19 € dazu berechnen? Also, dass es dann nur noch 200 € Verluste sind?
3 Antworten
Da Sie als GmbH Ihre (Steuer-)Bilanz und GuV elektronisch beim Finanzamt einreichen (E-Bilanz) und auch Ihre (Handels-)Bilanz beim Bundesanzeiger hinterlegen müssen, ist eigentlich eine Buchhaltungssoftware unbedingt notwendig.
Ihre Buchhaltungssoftware würde hier niemals Ihre Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer als Ertrag oder Kosten berücksichtigen, da diese Steuer lediglich auf Bilanzkonten verbuchen würde. Es stellte sich also gar nicht die Frage.
Um noch einmal konkret Ihre Frage zu beantworten: Nein, die besagten 19 EUR sind nicht Teil Ihrer GuV, da Sie eine Bilanz/GuV erstellen müssen - die USt/VSt ist aus Sicht der GuV gewinneutral.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die E-Bilanz (Finanzamt), die Hinterlegung der Bilanz beim Bundesanzeiger sowie sämtliche Steuererklärungen elektronisch versenden. Ihre Buchhaltungs- und Bilanzsoftware sollte eine entsprechende elektronische Schnittstelle verfügen, damit alles im richtigen Format bei den Institutionen ankommt.
Exkurs: Wenn man als kleinerer Unternehmer eine Einnahmen-Überschussrechnung macht anstatt einer Bilanz, so wären die USt und VSt in der Tat Erträge und Kosten, die sich kurzfristig auf die Besteuerung auswirken. Langfristig (also über mehrere Jahre betrachtet) neutralisiert sich aber dieser Effekt.
Nein, die USt wird auf den entsprechenden USt-Konten gebucht, das sind keine Aufwendungen bzw. Erträge.
Nein, Rückstellungen und Abgrenzungen sind kostenneutral.
Du buchst die 100€ und die 19 € auf verschiedene Konten.
Die UST ist immer "neutral" und beinflusst nicht den Gewinn oder Verlust.
Aber tatsächlich sind es ja dann 200 € Verluste und nicht 219 €, weil das Finanzamt die 19 € erstattet hat?