Wie lange muss man warten, wenn aus der Toilette Wasser (nicht viel, aber sie ist wohl undicht) austritt, bis der Vermieter einen Handwerker schickt?

3 Antworten

Vermieter anrufen und auf den Mangel aufmerksam machen.

Je nach Dringlichkeit eine angemessene Frist setzen. Ein undichtes Fenster hat wohl 1 Woche Zeit, wenn aus der Toilette so viel Wasser austritt, dass Ihr nicht sorglos die Wohnung verlassen könnt, ist 1 Tag angemessen. Wenn das Wasser quasi ununterbrochen austritt und nicht nur nach der Spülung, dürft und müsst Ihr sogar einen Klempner rufen, um Schäden abzuwenden.

Sonst ist Vorsicht vor Eigenmächtigkeit geboten. Für Einschreiben mit Frist zur Mängelbeseitigung ist oft keine Zeit. Trotzdem sollten Zeugen herangeholt werden, die Schäden fotografiert werden und vor allem geht es um den Nachweis, dass Ihr den Vermieter überrhaupt informiert habt. Telefonate sind wenig beweiskräftig.

http://www.ivd.net/der-bundesverband/nachrichtendetail/archive/2008/february/article/maengel-in-der-wohnung-ivd-warnt-mieter-vor-aktionismus.html



Lukara 
Fragesteller
 01.03.2016, 18:40

Den Vermieter habe ich bereits mehrfach per Mail informiert und darum gebeten einen Handwerker zus schicken.

Ich verstehe nicht was daran so kompliziert ist.

Präventiv sollte man es wenigstens kontrollieren.

Wenn ich das Wort Frist verwende, wird es mir am Ende möglicherweise als aggressives Verhalten angelastet nach dem Motto: warum macht der so einen Zirkus etc. :(

Ich finde es wirklich seltsam. Naja.

toomuchtrouble  01.03.2016, 18:53
@Lukara

Ich verstehe nicht was daran so kompliziert ist.

Der Vermieter sitzt das Thema aus und hofft darauf, dass Du handwerkliche Fehler machst, z.B. eigenmächtig einen Handwerker rufst. Dann heißt es plötzlich "Emails, welche Email?"

Nicht umsonst wird in jeder juristischen Ecke im Netz darauf hingewiesen, dass es nicht nur 1 Urteil gibt, das dem Vermieter erhöhte Rechte bei der Mängelbeseitigung einräumt.

Zitat aus dem Urteil des BGH Az. VIII ZR 222/06 vom 16.Januar 2008:

...., dass dem Vermieter der Vorrang bei der Mängelbeseitigung zukomme. Er solle nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern die Möglichkeit haben, den Defekt selbst zu überprüfen und über die Beseitigung zu entscheiden.

Lukara 
Fragesteller
 01.03.2016, 19:16
@toomuchtrouble

Ich habe die Toilette seit morgen 3 Tagen nicht mehr benutzt, weil ich Angst habe damit möglicherweise etwas zu verschlimmern. Auch wenn es sich überzogen lesen mag.

Auf meine Mails erhielt ich eine Rückmeldung.

Es heißt darin u.a., das es sich nicht um einen absoluten Notfall handelt, bei dem unverzüglicher Handlungsbedarf besteht.

Den Rest lasse ich einmal weg und warte bis morgen in der Hoffnung, dass man dann endlich einmal prüft woran es liegt und was der Grund dafür ist.

Ich denke eher dass dein Fallrohr verstopft ist denn sonst kann am Sockel der Toilette kein Wasser austreten. Denke auch an Wasserschäden der Wohnung unter dir. Wenn spätestens am 2 Tag keiner kommt bestelle ich den Klempner und schicke die Rechnung zum Hauswirt/Verwalter.

Lukara 
Fragesteller
 01.03.2016, 18:33

Vielen Danke für die ausführlich und schnelle Antwort ! :-)

Ich habe mich zwar telefonisch mit dem Handwerker der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt. Bisher ohne Erfolg.

Morgen warte ich bereits den dritten Tag und ich verstehe es nicht.

Scheinbar ist es erst dann wirklich wichtig, wenn das Bad unter Wasser steht.

Wenn morgen erneut niemand für nötig hält ein Auge darauf zu werfen wie man es normalerweise erwarten kann, melde ich mich wieder.

Ein Riss im Becken erfordert sofortiges Handeln. Dem Vermieter das als Mangel anzeigen, Frist von einer  Woche setzen. Bei Verzug selber den Installateur beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Mieteaufrechnen. Den Brief als Einwurfeinschreiben, darin gleich die Ersatzvornahme ankündigen.