Vermieter schickt mir Rechnung für GEH Wasser auffüllen

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kurz und knapp:

Das Auffüllen von Wasser in einer GEH ist eine Instandhaltungsmaßnahme und die Kosten hat der Vermieter zu tragen, dafür zahlt ihr ja schließlich auch eure Miete.

Reparaturen und Instandhaltung hat der Vermieter zu zahlen. Heizungswartung wird über die Nebenkostenabrechnung umgelegt. Ich würde diese Rechnung an die Hausverwaltung weiterleiten. Du hast hoffentlich keinen Auftrag an den Handwerker erteilt. Denn der Auftraggeber ist auch Rechnungsempfänger.

danke für deine Antwort!

die Rechnung kommt ja direkt von der Verwaltung, sorry falsch ausgedrückt!

ich habe kein Auftrag erteilt. die Aussage, dass der Heizung Wasser fehlt kann ja kein Auftrag sein, oder?

@Baschti0702

doch, der hinweis auf fehlendes wasser in der heizung ist ein auftrag.. stellt sich nur die frage ob der betrag von 40 € auch in der tat gerechtfertigt ist. in der regel muss schon seit geraumer zeit im handwerk die so genannte AE (arbeitseinheit) abgerechnet werden. mit einem höchstsatz von 15 min pro AE !

übliche stundensätze für den handwerker sind 40 € pro volle stunde zzgl. anfrahrt... hier gibt es mehrere modelle zeit + km pauschale, reine km pauschale, reine arbeitszeit..

da der handwerker aber nun schon im haus war, kann die anfahrt nicht 2 mal berechnet werden. deshahlb halte ich 40 € für zu viel...

überprüf mal, ob du in den nebenkostenabrechnungen einen pauschalbetrag für wartungsarbeiten hast. vor allem dann wenn der vermieter mit dem installateur einen wartungsvertrag für die heizung hat, dann ist es nämlich vollends unzulässig, für das nachfüllen überhaupt extra zu berechnen. parallel dazu wäre der vermieter aber auch verpflichtet mindestens 1mal im Jahr nach der heizung gucken zu lassen...

lg, anna

@Peppie85

danke anna

ich bezweifel das ein Auftrag ausgelöst wurde... was passiert denn wenn ich der Hausverwaltung mitteile das die Fassade Löcher aufweist? das würde ja bedeuten ich muss die Rechnung auch tragen.

kennst du dich aus, was rechtlich eine Instandsetzen heißt? Muss nich etwas kaputt gehen um es instand zu setzen?

darf man sich von der Firma die Preisliste einholen? Die Berechnung erfolgte über eine Pauschale: d.h. Wasser auffüllen ,35euro + Mwst. , das sagt die Rechnung

 

@Baschti0702

Der Hinweis auf fehlendes Wasser ist kein Auftrag. Es ist vielmehr eine Mängelmeldung an die Hausverwaltung, damit dieser Mangel  behoben wird. Es handelt sich noch nicht einmal um eine Kleinreparatur, die der Mieter bezahlen muss.

Wenn die Hauswand Löcher hat, die womöglich auch noch Schimmel auslösen, ist das rein finanziell das Problem des Vermieters. "Instandsetzen" bedeutet z.B., dass Schäden, die zur Mietsache gehören,  beseitigt werden. (. Das muss der Eigentümer bezahlen. "Wartung" bedeutet, dass die Mietsache regelmäßig kontrolliert wird (Heizung, Aufzug, Schornstein...etc.). Das wird in den Nebenkosten verrechnet.

Ich würde wirklich den gesamten Vorgang an den Vermieter ;mit der Bitte um Stellungnahme; schicken.

@Nachtflug

Morgen,

ich werde die Rechnung mit einem Vierzeiler an die Verwaltung zurücksenden, dann sind die erstmal am Zug und müssen mir was darlegen!

Laut Mietvertrag bin ich für Wartungskosten sowie Reinigungskosten zuständig...selbst das ist schon rechtlich fragwürdig...

Dann steht noch im Mietvertrag, dass ich in EInzelfällen an Reparaturkosten beteiligt werden kann bis zu 6% der Jahresnettomiete...Diese Klausel steht im § der Schönheitsreparaturen...ma sehen

 

Rechtnungen für die technische Instandhaltung, Heizungswartung, etc. sind vom Mieter zu tragen.

 

Sollte also Wasser in der Heizung fehlen, muß  diese natürlich auch nachgefüllt werden, wenn hierdurch Kosten entstehen, sind das Kosten des Mieters.

 

Eine Rechnung der Verwaltung ohne Nachweis, also zumindest dem Durchschlag der Handwerkerrechnung, würde ich jedoch nicht akzeptieren.

 

Also sag Deiner Verwaltung, Du willst die Handwerkerrechnung sehen. Zeigen die diese Dir jedoch, bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als diese auch zu zahlen.

 

Ob Du einen Auftrag erteilt hast, ist dabei unerheblich. Wenn Du sagst, dass das Teil nicht geht, stellt man das ab und Du zahlst. ganz normal.

wenn eine Aussage getroffen wird kann das doch nicht als auftrag dienen.

stell dir ma vor ich erwähne, dass die Fassade dreckig ist... :)

@Baschti0702

smile

Wenn Du Dich über den Fassadenschmutz beschwerst, bedeutet das mit Sicherheit nicht, dass Du Dich automatisch dazu bereit erklärst, die Reinigung zu bezahlen.

wenn eine Aussage getroffen wird kann das doch nicht als auftrag dienen.

stell dir ma vor ich erwähne, dass die Fassade dreckig ist... :)

Da du keinen Auftrag erteilt hast, brauchst du auch nichts zu bezahlen. Wasser auffüllen ist Vermietersache und dient der Instandhaltung der Heizungsanlage.
So war es früher, ich weiß ich nicht, ob sich diesbezüglich etwas geändert hat.

Die Kontrolle sowie das Auffüllen der Heizanlage mit Wasser gehört zu den typischen Wartungskosten der Heizanlage, die im Mietvertrag vereinbart sein müssen. Auch das Entlüften zählt dazu. ( LG Hannover, Urteil vom 7.3.2007 - 12 S 97/06, ZMR 2007, S.865 ; § 556 BGB ; AG Kassel, Urt.v.8.4.2005 - 454 C 6175/04