Wie lange muss man verheiratet sein, um erben zu können?
Meine Mutter ist gestorben, und prompt hat mein Vater sich eine junge Polin ins Haus geholt, die er vergöttert und sie heiraten möchte, da sie sein Haus und sein Vermögen erben soll. Mein Vater ist 83, total verliebt und die Frau 49. Mein Vater besitzt 2 Häuser auf dem selben Grundstück. In einem lebt er, in dem anderen wohnen wir seit 40 Jahren zur Miete. Wir würden dann sicher später das eine Haus weiter bewohnen können, aber meine Schwester hätte wohl auch Anrecht auf einen Teil. Meine Frage ist: Wie lange müssten mein Vater und die neue Frau verheiratet sein, damit sie seine Rente und sein Erbe antreten kann?
4 Antworten
1 Minute verheiratet sein reicht, damit die Ehe rechtsgültig ist und man erben kann ... aber dir steht ja dein Pflichtteil in jedem Fall zu
das sind ja schöne Aussichten. Mein Vater ist vor Liebe ganz blind und tütelig und die Frau ist ganz offensichtlich nicht an ihm, sondern nur an seinem Vermögen interessiert.
Für die kleine Witwenrente muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Vererben kann Dein Vater, an wen er will. Allerdings steht den Kindern der Pflichtteil zu.
Bis die Eheurkunde unterschrieben ist!
Fürs Erbrecht reicht ein Sekundenbruchteil - falls ihn beim Verlassen des Standesamtes der Schlag trifft, erbt sie. "Seine" Rente bekommt überhaupt niemand, ob sie Anspruch auf Witwenrente hat, hängt von vielem ab, aber das tangiert Eure Ansprüche nicht.
Selbstverständlich hat Euer Vater auch das Recht, ein Testament zu Gunsten seiner neuen Gattin zu machen, dann bekommen die beiden Geschwister statt einem Viertel nur noch je ein Achtel. Und wenn Ihr Euch darüber beschwert, schenkt er ihr zu Lebzeiten alles...
Merke: Es gibt kein Recht auf Erbschaft. Jeder hat das Recht, sein Vermögen zu Lebzeiten zu genießen, anstatt es für die Erben aufzusparen. Abhilfe ist möglich, indem man für das rechtzeitige Ableben des Erblassers sorgt (nicht so gut, wenn man dabei erwischt wird) oder indem man ihn für unzurechnungsfähig erklären lässt (Und nein, blinde Verliebtheit ist kein hinreichender Grund).
Man könnte natürlich auch versuchen, sich gütlich zu einigen, ein Haus für die Gattin, ein Haus für die Kinder.