Wer ist Vormund von den Kindern?

7 Antworten

Natürlich hast du als Mutter die Vermögensverwaltung deiner Kinder auch an ihnen zugefallenem Erbe inne.

Es sei denn, sie müssten befürchten, das du die Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Sicherung ihres Erbteils nicht wahrnimmst oder gar unterläufst.

Eine ordnungsgemäße Verwaltung schliesst nicht aus, dass man ein hypothekenbelastetes Haus verkauft, weil man das Darlehen allein nicht mehr bedienen kann und ihnen den anteiligen Verkaufserlös statt Miteigentumsanteil belässt. Zutreffenderwesie ist aber deren Zustimmung erforderlich, die bei Minderjährigen durch Gerichtsbeschluss ersetzt würde. 

G imager761

Wenn sie die Mutter sind, dann haben sie doch normalerweise das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht. Ein Vormund würde nur bestellt werden, wenn es keinen Sorgeberechtigten mehr gibt. Insoweit liegt das Sorgerecht einschließlich der Vermögenssorge bei ihnen. Es sei denn der Vater hätte das Alleinige Sorgerecht oder die Vermögenssorge für den Nachlass per Testament beschränkt.

Und bräucht ich die Zustimmung von Gericht wenn ich irgendetwas verkaufen würde zß Auro, Haus

Zunächstmal sind sie verpflichtet, wenn die Erbschaft 15000€ übersteigt ein Inventar ( Auflistung aller Nachlassgegenstände ) zu erstellen. Einige Rechtsgeschäfte insbesondere der Verkauf von Grundstücken (§1821 BGB), bedarf der Zustimmung des Familiengerichts. Einfach mal nachfragen, wenn sie den Inventar einreichen.

Wichtig ist hier das Sie sich klar machen, das es sich um das Vermögen der Kinder handelt und sie dieses nur verwalten. Alles was einer ordenlichen Verwaltung entspricht ist natürlich zulässig. Bei den zustimmungspflichtigen Geschäften wird das Gericht auch zustimmen, wenn es einer ordnungsgemäßen Verwatlung entspricht. Wichtig ist es hier Buch zu führen, also alle wesentlichen Rechtsgeschäfte aufzulisten.






Ergänzung: Wenn es nur Schulden zu erben gibt, ganz schnell zum Amtsgericht und die Erbschaft für die Kinder ausschlagen !! Das Erbe dann anzunehmen hiesse deine Sorgepflich zu verletzen!

Wenn die Kinder aber z.B. ein Haus erben, kannst Du das für die Kinder verkaufen und das Geld anlegen. Oder das Haus vermieten und die Einkünfte anlegen bzw. für die Kinder nutzen wenn erforderlich.

Ich konnte meine vorige Antwort nicht schnell genug editieren, deshalb hier: Rechtshelfer gibt es beim Amtsgericht, nicht Standesamt.

Hallo,

Als Mutter der Kinder und Tod des Vaters bist Du die alleinige Sorgeberechtigte. Dies schliesst die Vermögenssorge ein. Du kannst in Ausübung des Sorgerechts der Kinder die Erbschaft vom Vater annehmen oder ausschlagen, annehmen geht automatisch wenn Du nicht innerhalb einer gewissen Zeit ( ich glaube 6 Wochen nach Kenntnis des Erbfalls) die Erbschaft für die Kinder ausschlägst. Du musst aber zum Wohle der Kinder handeln, wenn Du für Sie handelst. Das heisst, das von deinen Kindern geerbte Vermögen ist nicht Deines. Du verwaltest es nur treuhänderisch. Du darfst Damit also nicht alleine Urlaub machen, aber Du kannst deinen Kindern einen Urlaub gönnen und sie dabei als Sorgeberechtigte begleiten. Du kannst von dem Erbe sogar ein Auto für euch als Familie kaufen, wenn dies für das Wohl der Kinder erforderlich ist - also eher einen guten gebrauchten Kombi als einen Sportwagen. Wenn du sehr knapp dran bist (HarzIV z.B.) kannst Du das Geld wohl uch für die Aufstockung der normalen Lebensführung der Kinder benutzen, also wie gesagt mal einen Urlaub oder einen Wunsch erfüllen, aber dabei solltest Du das Vermögen gut einteilen bis zum Erreichen der Volljährigkeit der Kinder, alles in zwei Jahren verbraten und dann fallen die Kinder wieder zurück in sehr enge finanzielle Verhältnisse ist nicht klug und für die Kinder katastrophal.

Also, frag dich immer: Habe ich einen guten, fast zwingenden Grund zum Wohle der Kinder für die anstehende Ausgabe, falls mich jemand fragen würde? Wenn ja, handelst Du richtig.

Und hör nicht auf die anderen Trolle, Du stellst eine berechtigte und für Dich wichtige Frage, weil Du - im Interesse der Kinder - nichts falsch machen willst. Es geht Dir ja nicht darum an das Geld zu kommen, sondern die Verwaltung des Geldes für die Kinder zu regeln bzw. sicherzustellen.

Wegen rechtlicher Auskünfte fragt man auch nicht den Notar, sondern am einfachsten und billigsten den Rechtshelfer/in beim nächsten Standesamt.

Kopf hoch, Du schaffs das schon.

Du verwaltest das Geld treuhänderisch. Das heißt, wenn sie volljährig sind können sie über das Geld frei verfügen, wenn nichts anderes beim Notar vorliegt.