Mein Vater baut an, was steht den Kindern und seiner Frau zu?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Haus und weitere nachfolgende Anbauten bleiben stets alleiniges Eigentum dessen, der im Grundbuch als Eigentümer steht.

Die Frage des Zugewinnausgleichs, sofern der lt. anderer Vereinbarung nicht verzichtet wurde, stellt sich erst bei der Auflösung der ehel. Gemeinschaft.

Für den Zugewinnausgelichsverzicht spricht Ihr Hinweis, , dass wohl ein fester Wert von 25 % ( nicht Pflichtteilsanspruch!) des im Erbfall anstehenden Vermögenswertes als Abfindungsbetrag des Ehegatten vorgesehen wäre.

Damit aber müßten sich später mal die Erben auseinandersetzen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

der Anbau gehört dann mit zum Haus - der Wert des Hauses wird ermittelt, davon ist das Pflichtteil zu errechnen. https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-ehefrau.html

alles nicht so einfach

peterobm  18.11.2019, 18:48

nochwas, ein Pflichtteil ist grundsätzlich in Bar auszuzahlen

Er kann das Testament jederzeit ändern, das Neuste zählt immer.

Er kann euch also auch einfach jetzt enterben.

Zeitmeister57  18.11.2019, 18:12

So einfach ist das mit dem enterben nicht...

Antiverschisst  18.11.2019, 18:15
@Zeitmeister57

Mein Gott, bis auf den Pflichtteil halt, war mir zu lang, es ging ums Prinzip.

sinsuniza 
Fragesteller
 18.11.2019, 18:14

Mein Vater enterbt uns nicht, meine Frage ist bezogen auf den Anbau den er jetzt am Haus vollbringen möchte. Das Testament bezieht sich ja nur auf das Haus, was jetzt fertig da steht, und nicht auf den Anbau

Antiverschisst  18.11.2019, 18:15
@sinsuniza

Der Anbau gehört zum Haus, der wird dann Haus.

derconsigliere  18.11.2019, 18:26
@sinsuniza

Du kannst den Anbau nicht separat betrachten Haus ist Haus inkl. Anbau. Man kann den Anbau nicht eigenständig stehen lassen und sagen das kommt in die Zugewinngemwinschaft.

Was gibt es am Wort PFLICHTteil nicht zu verstehen?

Wenn die beiden noch verheiratet sind steht ihr von allem der Pflichtteil zu.

In wiefern trifft hier die Zugewinngemeinschaft zu?

Gar nicht. Er hat ein Testament. Der neuen Frau bleiben nach wie vor 25% vom gesamten Haus, also inclusive Anbau....es sei denn, er ändert sein Testament.