Mein Vater ist vor einer Woche verstorben, kein Kontakt, kann ich trotzdem erben?

6 Antworten

Das Erbrecht sieht nicht vor, daß man einen (guten) Kontakt zu dem Erblasser hatte und spricht gesetzlichen Erben (Kindern) ein Pflichtteilsrecht zu.

Es sein denn, das wurde verwirkt, weil man sich etwa dem Elternunterhalt (Pflegekostenanteil) entzog oder die Stiefmutter mobbte.

Bei deinem Verhalten ist es wahrscheinlich, daß du in seinem Testament nicht berücksichtigt wurdest. Dies geht dir als Kind dann vom Nachlassgericht in den nächsten Monaten zur Kenntnis zu.

Es wäre zwar konsequent, mit dem Kontakt auf auf das Vermögen des Erblassers zu verzichten und damit seinem letzten Willen Respekt zu zollen. Ein Anspruch wäre gleichwohl innerhalb von drei Jahren gegen die Erben forderbar.

Dazu kannst du von den Erben ein Nachlassverzeichnis fordern und demnach die Hälfte deiner Erbquote in Geld fordern (Pflichtteilsanspruch). Die Höhe deines Pflichtteils richtet sich nach dem Güterstand der Ehe deines Vaters und der Anzahl seiner weiteren leiblichen oder adoptierten Kinder. Dagegen kann die Witwe und/oder weitere Kinder des Verstorbenen nichts machen oder du erhebst Stufenklage.

Einen Anspruch können sie allerdings ggf. auch 10 Jahre lang stunden lassen oder in kleinen Raten begleichen.

G imager761

Hallo Imager 761

Hab Grad deine Antwort gelesen. Ist ja schon lange her.

BEi mir läuft es noch über einen Anwalt und ich Finde es ist alles nicht schön , aber mir wurde erst 3 Wochen später geschrieben u das von einem anderen Familienmitglied. , das mein Vater verstorben sei.

Zu Anfang hatte ich auch dem Schwager geschrieben aber das wollte ich nicht mehr . Ich hatte gefragt wann die Beerdigung sei. Die Antwort bekam ich nicht. Meine Mutter wollte mit mir kshre davor nix mehr zu tun haben .. ich bon nie gut behandelt worden in der kindheit. mein Vater hat das usgeführt u gemacht was sie sagte.

SChon traurig.. Ich lasse es jetzt über meine Anwältin schreiben.

Wolle mal fragen wie es sich verhält. Wir sind 3 Geschwister. Ich habe 1 halbschwester wie ist das dann mit der pflichtteilsberechnung?

Würde mich über eine Antwort freuen ..

LG

Im Testament ist meine Mutter als Alleinerbin aufgeführt. und wir stehen darunter. Hatte meinen pflichtteil in Anspruch genommen da sie mir gewisse Wichtige Punkte verschwiegen hatten u meine Anwältin meinte, es wäre mein gutes Recht.. Es geht noch um 2 Wohnungen im Ausland die mussten jetzt vom Makler geschätzt werden. Ist jetzt etwa 8 Monate her das mein Vater gestorben ist.

Lg

ich hab jetzt den gleichen fall am laufen, mußte aber zum anwalt gehen, wenn das sterbedatum und der ort bekannt ist, dann bei diesem standesamt eine sterbeurkunde beantragen, kostet 10 euro, deine Geburtsurkunde beilegen als Kopie und als nachweis deine ausweiskopie... vordrucke für den antrag sind im internet..... wenn dann diese da ist, termin beim nachlassgericht machen, dort gibts was auszufüllen oder hol infos ein...du bist registriert überall, dann wirst du sicher auch angeschrieben vom nachlassgericht,

viel glück....

Wenn dein Vater ein Berliner Testament gemacht hat,erbt alles seine Frau. Ansonsten bist Du ebenfalls Erbe. Es dauert in der Regel etwas bis du benachrichtigt wirst.

wenn dein Vater schlau war hat er ein "Berliner Testament" gemacht und dann ist für dich wahrscheinlich nüscht zu holen.

(Nur mal so: Warum willst du an sein Erbe, wenn du doch offensichtlich kein Interesse an ihm hattest ?)

wenn dein Vater schlau war hat er ein "Berliner Testament" gemacht und dann ist für dich wahrscheinlich nüscht zu holen.

Doch, ihr Pflichtteil, also ihre halbe gestzliche Erbquote in Geld.

Warum willst du an sein Erbe, wenn du doch offensichtlich kein Interesse an ihm hattest ?

pecunia non olet :-O

@imager761

nee- erstmal kommt sie/er nicht dran, wenn Vatern pfiffig war und die nachrangige Erbfolge im Testament festgeschrieben hat......

Suche einen Fachanwalt für "Erbrecht" auf (auch wenn er was kostet); denn dir steht in jedem Fall dein Pflichtteil zu. Ich setzte voraus, dass es etwas zu erben gibt. Ansonsten (falls nur Schulden vorhanden sind) hast du auch die Möglichkeit, innerhalb einer gewissen Frist dein Erbe auszuschlagen. Der Anwalt wird die jetzige Frau in deinem Namen auffordern, ein Nachlassverzeichnis mit Aktiva und Passiva und Fristsetzung zu erstellen. Außerdem müsste es eine Testamentseröffnung geben, d. h. das Amtsgericht müsste dich eigentlich automatisch anschreiben. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen, denn wenn du im Testament nicht erwähnt bist, und die jetzige Frau dich gegenüber dem Amtsgericht auch nicht erwähnt, weiß das Amtsgericht natürlich nichts von deiner Existenz. Also warte mal ca. 4 Wochen ab und dann zum Anwalt.

Ich halte es grds. für kein gute Idee, gleich die Rechtskeule auszupacken, wenn man denn Forderungen erfüllt haben möchte :-(

Zunächst sollte Selina sich mal beim Nachlassgericht am Amtsgericht, daß für den Sterbeort ihres Vaters zuständig ist, unter Vorlage ihrer Geburtsurkunde als gesetzliche Erbin des Verstorbenen melden.

Bei dieser Gelegenheit erfährt sie auch, ob es ein Testament gibt.

Danach richtet sich nämlich ihr Status: als Erbin sitzt sie mit im Boot, keine Entscheidung ohne ihre Zustimmung, als Pflichtteilsberechtigte muß sie weder eine Erbe ausschlagen, daß ihr garnicht zufiel noch sollte sie 4 Wochen warten, bis alle Nachlassgegenstände "verschwunden" oder verwertet sind :-O

Eine anwaltliche Vertretung kostet Geld, viel Geld sogar. Die fällt dem Nachlass zur Last, schmälert also ihre Ansprüche und da wäre es doch sehr unklug, seinen Anspruch im Wesentlichen einem Anwalt zu geben, oder?

G imager761

@imager761

Hallo.

Muss man den Anwalt des anderen mit bezahlen? Also das wird alles angezogen?

Ich würde erst nach 3 Wochen informiert.

Und ein Anwalt ist glaube ich in meinem Falle nicht schlecht. Es ging noch um 2 Wohnungen im Ausland. Die Wohnungen wurden vorher unter Wert geschätzt von meinem Schwager.

Es wurden jetzt die ganzen Reisen für alle möglichen Personen dort hin mit angegeben. Die Wohnungen werden aufgegeben. Es wurden Freunde mitgenommen die helfen. Alle Flügeauch für die Freunde hin u zurück und taxigeld u alles mögliche.

ISt das rechtens? Weißt du das ?

Danke lg

@Sunlight11

Es ist nicht verboten, Zeitpunkt des Todes, der Bestattung oder Beisetzungsfeier zu verheimlichen. Wenn du keinerlei Kontakt zu deinem Vater wolltest, warum sollten den die Stiefgeschwister oder Sriefmutter gewähren?

Kosten der Wohnungsauflösung zählen als Erbfallkosten. Sie wären wie die Bestattungskosten vom Vermögen ebzuziehen.

Dir steht als Tochter der zu deinem Erbe häftiger Pflichtteilsanspruch in Geld zu. Da wird dein Anwalt bewertetes Nachlassverzeichnis anforden, nachdem sich dein Pflichtteil bemisst.

@imager761

Danke für die Antwort. Nicht ich wollte keinen Kontakt. Und es ist nicht meine Stiefmutter. Mfg