Kann man Schulden erben, ohne schriftliche Benachrichtigung?

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Eigentlich erbt man mehr oder weniger automatisch. Allerdings weiß man nicht immer, daß man geerbt hat. Ab dem Zeitpunkt, wo du weißt, daß es ein Erbe für dich gibt, hast du 6 Wochen Zeit, es dir zu überlegen, ob du das Erbe annimmst oder nicht. Es kann also sehr gut sein, (im Extremfall) daß jemand schon jahrelang tot ist, aber du jetzt erst in Erfahrung bringst (oder bekommst, wie ist egal), daß du Erbe sein könntest. Aber dem du das weißt, hast du die 6 Wochen Zeit.

Wenn du das Erbe ausschlagen möchtest, gehst du einfach zum Amtsgericht in die Nachlaßabteilung und läßt es da aufnehmen. Kostet meines Wissens 10 Euro, Notar ist dazu unnötig. Aber informiere dich, ob es überhaupt Sinn macht. Manchmal gibt es zwar Schulden, allerdings ist der Gewinn höher. Falls die Zeit nicht reicht, um dich zu informieren, gehe auch zum Gericht und frage, ob man die Frist verlängern kann. Du solltest auf alle Fälle zum Gericht gehen, Personalausweis und Familienstammbuch nicht vergessen. Die geben dir da sicherlich auch Auskunft, was und wie du da machen kannst.

Auf die Antwort von ichweisnix möchte ich aber noch mal extra hinweisen !!

Also ist es so, dass man nicht schriftlich benachrichtigt wird, ob man ein Erbe (in unserem Fall, Schulden) antreten will oder nicht und der Anruf meines getrennt lebenden Ehemannes reicht aus.

Vielen Dank, ihre Anwort war sehr hilfreich.

@2012Sandra

Eigentlich erhält man auch meistens mal schriftlichen Bescheid, falls es da was gibt, aber darauf warten geht nicht, weil es zählt ab "Kenntnis". Und durch den Anruf hast du ja Kenntnis bekommen bzw. dein Sohn. Falls Erbe vorhanden ist und irgendwelche Gläubiger an das Gericht herantreten, um den zu erfahren, muß das Gericht ja auch erst mal den Erben rausfinden, das kann dauern.

Ich dachte, wenn man was erbt, kann man entweder annehmen oder ablehnen nachdem man benachrichtigt wurde.

So ist es, man kann eine Erbe innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis ausschlagen. Schlägt man das Erbe nicht aus, dann wird man automatisch Erbe.

Gestern rief mich mein Mann an, dass ich und unser Sohn (21J.) die Schulden erben, wenn ich nicht innerhalb von 6 Wochen was dagegen unternehme.

Wer ist verstorben und wer hat da angerufen ? Ich vermute mal, das der Vater ihres Sohnes nicht ihr Mann ist.

Mir ist jetzt nicht klar wieso Sie überhaupt Erbe werden sollten. Sie erben entweder durch Ordnungen ( von ihren Eltern,Großeltern bzw. deren Nachkommen ) und von ihrem Ehegatten. Aber wenn er sie angerufen hat, dann lebt er wohl ja noch.

Wenn der Vater ihres Sohnes ein gesetzliches Erbe ausschlägt, dann wird ihr Sohn Erbe. Einen Zusammenhang mit ihnen persönlich sehe ich aber im Moment nicht.

Vor 2 Wochen ist sein Vater gestorben und hinterlässt Schulden (Haus).

Man muß hier Schulden und Überschuldung unterscheiden. Die Frage ist, ob hier ein Ausschlagen sinnvoll ist. Als Alternative gäbe es die Nachlassverwaltung.

Bei der Nachlassverwaltung wird die Haftung auf den Nachlass begrenzt. Es wird vom Gericht ein Nachlassverwalter eingesetzt, der versucht, die Schulden aus dem Nachlass zu tilgen. Sprich er wird versuchen das Haus zu verkaufen. Reicht die Masse nicht, um die Schulden zu bezahlen, dann wird er ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnen. Der Nachteil bei der Nachlassverwaltung sind die Kosten des Verwalters. Der Vorteil ist, bleibt am Ende Geld übrig, weil das Haus mehr als die Schulden und Konsten des Verwalters erlöst, dann erhalten die Erben das Geld.

Bei einer klaren Überschuldung ist hingegen das Ausschlagen nach dem Insolvenzantrag sinnvoll.

Des Weiteren gibt es die Nachlassinsolvenz. Diese ist zu beantragen, wenn sie herausstellt, das das Erbe überschuldet ist.

Wenn ein Testament vorliegt wird dieses im Todesfall vom Nachlassgericht eröffnet. Normalerweise sind im Testament die Erben aufgeführt und werden benachrichtigt. Ist in deinem Fall offenbar nicht so. Du kannst, solange du keine schriftliche Benachrichtigung darüber hast, dass du und dein Sohn erbberechtigt bist, der Sache beruhigt entgegensehen. Erst wenn du diese Benachrichtigung hast, dann musst du aktiv werden. Der Anruf deines Ehemannes reicht dafür nicht aus. Hast du die Benachrichtigung vorliegen und es sind Schulden die vererbt werden die du nicht zahlen kannst/möchtest, dann hast du 6 Wochen Zeit beim Nachlassgericht persönlich das Ausschlagen des Erbes zu beantragen, zuammen mit deinem volljährigen Sohn.

Ich würde beim Nachlaßgericht in der Stadt wo der Verstorbene gelebt hat, anrufen und dort erkundigst du dich, wie du dich jetzt verhalten sollst. Soweit ich weiß hat man 6 Wochen nach Kenntnisnahme Zeit das Erbe auszuschlagen. Das Nachlaßgericht findest du beim Amtsgericht............

Danke, werde ich machen.

Da irrst du dich...normalerweise musst du ein Erbe ablehnen, aber wie willste das machen wenn du gar nicht weißt dass du Schulden erbst ?

Nun wenn irgendjemand schreibt er wolle Geld von dir weil irgendjemand gestorben ist schreibst du freundlich zurück dass du das Erbe abgelehnt hast. Die melden sich dann nicht mehr :-)

Obs stimmt oder nicht steht auf nem anderen Blatt :-) Funktioniert aber :-)