Wie lange muss man auf ein Paket warten, bevor man Anzeige erstattet?

15 Antworten

Es gibt keine festgelegten Fristen. Jedoch als Anhaltspunkt: bei den meisten Versanddienstleistern sind die Lieferdaten bis zu drei Monaten abrufbar. Später mit einer Anfrage an den betreffenden Versanddienstleister und der Bitte um eine Kopie der Lieferdaten.

So viel zum Kaufvertrag:

http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Einer Deiner Kommenare:

und nur zur info, ich werde hundert prozentig geld oder ware bekommen, ich habe alle daten, plus whatsapp und perso kopie!

kann ich nur mit "Im Keller rappelt leise die Bartwickelmaschine" beantworten.

Ein weiterer Kommentar von Dir:

meinet wegen gehts nicht um mich.. einfach allgemein wie lange hat man
zeit etwas verkauftes zu verschicken oder ist das eventuell garnicht
gesetzlich geregelt, eine extrem simple frage!!!!!!!!!

Nein, es ist gesetzlich nicht fest geregelt. Als Geschäftsmodell jedoch nicht geeignet.

ok das es nicht keine geregelte frist gibt ist eine antwort auf meine frage und somit ist meine anfrage geklärt, danke dafür.

und das andere muss ich nicht mit dir durch kauen, ich habe genaug daten für den mann um mein recht zu bekommen, früher oder später, mehr sage ich nicht, da kann rappeln im keller was will.

Hast du schon gezahlt? Wenn nicht, würde ich einfach den Vertrag wiederrufen und gut ist es. Falls du schon gezahlt hast, setze eine Frist sollte 14 Tage sein die bezahlte Ware rauszugeben.

Wenn dann noch nichts passiert ist, könntest du eventuell über einen Mahnbescheid (über die Höhe des Geldbetrag) nachdenken. Darauf muss der Verkäufer reagieren. Andere Möglichkeit wäre über die Bank versuchen das Geld rückbuchen zu lassen, dafür muss der andere aber glaube ich zustimmen. Wenn du über PayPal gezahlt hast, könntest du glaube ich auch einen Fall aufmachen, bin mir aber nicht sicher.

Je nachdem um welchen Betrag wir sprechen könnte es auch günstiger sein, die Sache als Lehrgeld anzusehen. Das eintreiben des Geldes verursacht auch kosten. Wenn der andere nicht zahlen kann, bleibst du darauf sitzen.

Würde so vorgehen. Bin kein Jurist, falls es wirklich um eine größere Summe geht, würde ich an deiner Stelle mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Der kann dir auch die Gebühren sagen.  Der Anwalt kann dann auch sagen, ob irgendwas aus dem Stgb hier erfüllt ist.

Könnte mit meinen oben genannten Vorschlägen falsch liegen, dies wäre aber soweit mein Vorgehen meine Geld zu bekommen.

Bares ist Wahres, man sollte kein Geld überweisen, egal in welcher Form. Wahrscheinlich wirst Du Dein Geld und Deine Ware nicht bekommen. Wahrscheinlich hat derjenige schon seinen Account gelöscht und freut sich über Dein Geld. 

könnt ihr alle nicht lesen?

was war denn meine frage?

und nur zur info, ich werde hundert prozentig geld oder ware bekommen, ich habe alle daten, plus whatsapp und perso kopie!

ich habe eine ANDERE frage gestellt

@Maxi479

ich habe alle daten, plus whatsapp und perso kopie!

Na dann viel Spaß beim Einklagen deiner Forderung.

Nur ein kleiner Tipp: Du lehnst dich hier weit aus dem Fenster. Eine Perso-Kopie ist ein klares Indiz für professionelle Betrüger. Schon mal was davon gehört, dass man sowas fälschen oder stehlen kann? Dann kannst du meinetwegen auch noch die Kopien von eC-Karte und Reisepass haben, dein Geld bekommst du trotzdem nicht wieder.

nein., Nicht schon wieder Jemand

Die Anmeldungen erfolgen anonym.

Bitte bei eBay-Kleinanzeigen nur Waren gegen Geld = kein Versand. 

eBay-Kleinanzeigen schreibt in den Sicherheitshinweisen: 

eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen. 

eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt. 

Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung. 

Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. 

Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt.. 


http://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html?clk_rvr_id=963002014494&rmvSB=true

das ist mir alles bewusst, ich bin nciht unerfahren... ich habe auch die daten. meine frage war explizieht wie lange man sich zeit lassen sollte bis man etwas unternimmt.

ich unterstelle dem verkäufer nciht mal blödheit, sondern faulheit!

ich habe alle seine daten und den verkauf über email vertraglich festgehalten!

@Maxi479

Du hast Ja leider Nicht geschrieben , Wie lange Du schon wartest , Hast Du wenigstens mit Paypal bezahlt ?  Bedenke , es waren Feiertage 

@ninamann1

ist doch egal... meine frage ist wie lange man jemandem zeit lassen muss/sollte... einfach allgemein

@Maxi479

Wegen Faulheit kann man niemanden anzeigen. Das ist nicht strafbar. 

@miboki

aha das ist aber ncit weit gedacht.. dann kann ich ja jetzt sachen übers internet verkaufen und nicht verschicken und als grund "faulheit" angeben und du glaubst das kann man so machen?


da hast du leider nciht viel ahnung, versuch das mal :)

@Maxi479

Das kann pauschal nicht gesagt werden Ich versende sofort nach Zahlungseingang , allerdings verkaufe ich nicht bei Kleinanzeigen . 

 Sagen wir mal Du hast am 1. Bestellt , an 2. überwiesen ,Am 4 wurde die Zahlung verbucht .  An 5. am 6. war Feiertag dann schickt er frühestens heute ab , möglichst eien Warensendung , das dauert dann etwa 1 Woche . Jetzt weiß Du wie lange Du warten sollst 

Hallo Maxi479,

um Anzeige wegen Betrugs erstatten zu können, muss der Tatbestand erfüllt sein. Hier kommt es neben der zeitlichen Komponente zusätzlich auch auf andere Faktoren an.

Als grober Anhaltspunkt wird von einem Zeitraum von vier Wochen nach Überweisung ausgegangen. Es genügt aber nicht, nach der Bezahlung nur vier Wochen abzuwarten.

Zusätzlich zu deinen Emails solltest du den Verkäufer auch auf dem Postweg kontaktieren. Setze ihm schriftlich eine letzte Frist mit Nennung eines Datums. Diese Fristsetzung lässt du ihm mittels Einschreiben mit Rückantwortschein zukommen. Das hat zwei Gründe: Erstens kannst du nachweisen, dass der Verkäufer dieses Einschreiben erhalten hat, und zweitens kannst du hiermit bestätigen, dass Name und Adresse des Verkäufers auch tatsächlich existieren.

Sollte er auch diese Frist ignorieren, und nach vier Wochen immer noch nicht tätig geworden sein, kann man im strafrechtlichen Sinne von einem Betrug bzw. einem Versuch ausgehen.

Zur Anzeigenerstattung nimmst du dann bestenfalls den gesamten Schriftverkehr (ausgedruckte Mails), einen Abdruck deiner Fristsetzung an ihn sowie den Rückantwortschein mit.

Bedenke allerdings, dass eine Strafanzeige nicht mehr zurückgenommen werden kann. Selbst wenn der Verkäufer zwei Tage nach Anzeigenerstattung liefert, und du dann nicht mehr an einer Strafverfolgung interessiert bist, mahlen die Mühlen der Justiz weiter.

Übrigens kann man von der o.g. vier Wochen Frist abweichen, wenn man bereits zuvor Anhaltspunkte hat, dass man an einen Betrüger geraten ist. Hinweise hierfür wären insbesondere schlechte bzw. einschlägige Bewertungen (wie bei ebay), oder die Tatsache, dass der Verkäufer von vornherein falsche Personalien angegeben hat.