Wie lange muss man auf ein Paket warten, bevor man Anzeige erstattet?
Ich habe bei EbayK etwas gekauft, wie lange sollte man sich da Zeit lassen auf seine Sendung zu warten bevor man etwas unternimmt?
Wie lange darf der Verkäufer sich zeit lassen? bis man etwas Unternehmen kann?
danke im Voraus
15 Antworten
Es gibt keine festgelegten Fristen. Jedoch als Anhaltspunkt: bei den meisten Versanddienstleistern sind die Lieferdaten bis zu drei Monaten abrufbar. Später mit einer Anfrage an den betreffenden Versanddienstleister und der Bitte um eine Kopie der Lieferdaten.
So viel zum Kaufvertrag:
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
Einer Deiner Kommenare:
und nur zur info, ich werde hundert prozentig geld oder ware bekommen, ich habe alle daten, plus whatsapp und perso kopie!
kann ich nur mit "Im Keller rappelt leise die Bartwickelmaschine" beantworten.
Ein weiterer Kommentar von Dir:
meinet wegen gehts nicht um mich.. einfach allgemein wie lange hat man
zeit etwas verkauftes zu verschicken oder ist das eventuell garnicht
gesetzlich geregelt, eine extrem simple frage!!!!!!!!!
Nein, es ist gesetzlich nicht fest geregelt. Als Geschäftsmodell jedoch nicht geeignet.
Hast du schon gezahlt? Wenn nicht, würde ich einfach den Vertrag wiederrufen und gut ist es. Falls du schon gezahlt hast, setze eine Frist sollte 14 Tage sein die bezahlte Ware rauszugeben.
Wenn dann noch nichts passiert ist, könntest du eventuell über einen Mahnbescheid (über die Höhe des Geldbetrag) nachdenken. Darauf muss der Verkäufer reagieren. Andere Möglichkeit wäre über die Bank versuchen das Geld rückbuchen zu lassen, dafür muss der andere aber glaube ich zustimmen. Wenn du über PayPal gezahlt hast, könntest du glaube ich auch einen Fall aufmachen, bin mir aber nicht sicher.
Je nachdem um welchen Betrag wir sprechen könnte es auch günstiger sein, die Sache als Lehrgeld anzusehen. Das eintreiben des Geldes verursacht auch kosten. Wenn der andere nicht zahlen kann, bleibst du darauf sitzen.
Würde so vorgehen. Bin kein Jurist, falls es wirklich um eine größere Summe geht, würde ich an deiner Stelle mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Der kann dir auch die Gebühren sagen. Der Anwalt kann dann auch sagen, ob irgendwas aus dem Stgb hier erfüllt ist.
Könnte mit meinen oben genannten Vorschlägen falsch liegen, dies wäre aber soweit mein Vorgehen meine Geld zu bekommen.
Bares ist Wahres, man sollte kein Geld überweisen, egal in welcher Form. Wahrscheinlich wirst Du Dein Geld und Deine Ware nicht bekommen. Wahrscheinlich hat derjenige schon seinen Account gelöscht und freut sich über Dein Geld.
nein., Nicht schon wieder Jemand
Die Anmeldungen erfolgen anonym.
Bitte bei eBay-Kleinanzeigen nur Waren gegen Geld = kein Versand.
eBay-Kleinanzeigen schreibt in den Sicherheitshinweisen:
eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.
eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt.
Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung.
Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes.
Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt..
http://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html?clk_rvr_id=963002014494&rmvSB=true
Hallo Maxi479,
um Anzeige wegen Betrugs erstatten zu können, muss der Tatbestand erfüllt sein. Hier kommt es neben der zeitlichen Komponente zusätzlich auch auf andere Faktoren an.
Als grober Anhaltspunkt wird von einem Zeitraum von vier Wochen nach Überweisung ausgegangen. Es genügt aber nicht, nach der Bezahlung nur vier Wochen abzuwarten.
Zusätzlich zu deinen Emails solltest du den Verkäufer auch auf dem Postweg kontaktieren. Setze ihm schriftlich eine letzte Frist mit Nennung eines Datums. Diese Fristsetzung lässt du ihm mittels Einschreiben mit Rückantwortschein zukommen. Das hat zwei Gründe: Erstens kannst du nachweisen, dass der Verkäufer dieses Einschreiben erhalten hat, und zweitens kannst du hiermit bestätigen, dass Name und Adresse des Verkäufers auch tatsächlich existieren.
Sollte er auch diese Frist ignorieren, und nach vier Wochen immer noch nicht tätig geworden sein, kann man im strafrechtlichen Sinne von einem Betrug bzw. einem Versuch ausgehen.
Zur Anzeigenerstattung nimmst du dann bestenfalls den gesamten Schriftverkehr (ausgedruckte Mails), einen Abdruck deiner Fristsetzung an ihn sowie den Rückantwortschein mit.
Bedenke allerdings, dass eine Strafanzeige nicht mehr zurückgenommen werden kann. Selbst wenn der Verkäufer zwei Tage nach Anzeigenerstattung liefert, und du dann nicht mehr an einer Strafverfolgung interessiert bist, mahlen die Mühlen der Justiz weiter.
Übrigens kann man von der o.g. vier Wochen Frist abweichen, wenn man bereits zuvor Anhaltspunkte hat, dass man an einen Betrüger geraten ist. Hinweise hierfür wären insbesondere schlechte bzw. einschlägige Bewertungen (wie bei ebay), oder die Tatsache, dass der Verkäufer von vornherein falsche Personalien angegeben hat.